Abmahnung der RB Rechtsanwalts-GmbH für die ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH

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Uns liegt eine Abmahnung der RB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (auf dem Briefkopf: „Reiserer Biesinger Rechtsanwälte“) aus Heidelberg vor, die für ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH tätig werden. 

Was ist Gegenstand der Abmahnung der ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH?

Gegenstand der Abmahnung ist zum einen ein urheberrechtlicher, zum anderen ein wettbewerbsrechtlicher Vorwurf. Konkret wird dem abgemahnten Unternehmer vorgeworfen, online ein Produkt anzubieten und hierbei eine Bedienungsanleitung beizulegen, an denen die ROWI GmbH die Exklusivrechte behauptet. Die Anleitung sei aufgrund ihres Inhalts und ihres Layouts ein urheberrechtlich geschütztes Werk, die unerlaubte Nutzung damit eine Urheberrechtsverletzung.

Darüber hinaus soll der abgemahnte Unternehmer keine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verwendet haben, das den Anforderungen des § 5 TMG genüge.

Was fordert die ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge GmbH?

Hinsichtlich beider vorgeworfener Verstöße fordert die ROWI GmbH zunächst die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens.

Ob eine Bedienungsanleitung oder andere Printsachen oder digitale Inhalte urheberrechtlichen Schutz genießen, ist nicht verallgemeinernd zu beantworten. Ob ein Werk vorliegt, d. h. ausreichende kreativ-geistige Schaffenskraft gesehen werden kann, ist Tatfrage und keinesfalls immer leicht zu beantworten. Da es sich hier um die wesentliche Frage in dem Rechtsstreit handelt, sollte in jedem Fall ein versierter Fachanwalt mit der Prüfung beauftragt werden. Anders liegt der Fall zumindest an dieser Stelle, wenn bspw. Gegenstand der Abmahnung ein Lichtbild ist, das jedenfalls Schutz genießt (auch als einfacher Leistungsschutz nach § 72 UrhG).

§ 5 TMG ist hingehen eine Marktverhaltensregel, d. h., dass Verstöße gegen diese Norm von Wettbewerbern abgemahnt werden können. Die Antwort auf die Frage, ob konkret ein Verstoß vorliegt, ist aber wieder Aufgabe des (Fach-)Anwalts.

Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, sollte hoher Wert auf eine richtige Formulierung gelegt werden. Hier kommt es häufig zu missverständlichen und/oder zu weitreichenden Unterwerfungen, die den Unterzeichner für die folgenden Jahrzehnte unnötig weit strafbewehrt binden.

Weiter fordert die ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH über die RB Rechtsanwalts-GmbH die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 35.000,00 EUR (1.239,40 EUR netto).

Zuletzt wird dem Abgemahnten angeboten, den gesamten Streit gegen Zahlung von 5.000,00 EUR pauschal zu beenden (…). 

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