Abmahnung der Rinelli GmbH durch Rechtsanwalt Markus Zöller | fehlende Widerrufs-Informationen etc.

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Wieder einmal eine Abmahnung der Rinelli GmbH: Das Unternehmen verkauft im Onlineshop www.strandkorb-manufaktur.com Strandkörbe und Holz- bzw. Weinkisten. Die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des Unternehmens werden im vorliegenden Fall durch Rechtsanwalt Markus Zöller ausgesprochen.

Der Vorwurf

Gerügt werden – wie bei den vorangegangenen Abmahnungen der Rinelli GmbH – die fehlenden Informationen zum Widerrufsfristbeginn und den Widerrufsfolgen. Außerdem soll es an einem Widerrufsformular und einem Hinweis auf die Beschränkung der regelmäßigen Kosten der Rücksendung fehlen.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenregelung sollen auch die Rechtsanwaltskosten übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Aufgrund der hohen Anzahl der Abmahnungen durch die Rinelli GmbH, die allein uns vorliegen, sollte jede Abmahnung auf ihre Rechtsmissbräuchlichkeit hin durch einen fachkundigen Rechtsanwalt überprüft werden. § 355 Abs. 2 BGB bestimmt jedoch in der Tat, dass Unternehmen den Verbraucher über den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist informieren und ein Musterwiderrufsformular dafür bereitstellen müssen.

Unser Rat

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit formuliert und birgt daher die Gefahr, dass die hierdurch vereinbarte Vertragsstrafe alsbald geltend gemacht werden kann. Sie sollte daher anwaltlich modifiziert werden. So verhindern Sie die Gefahr, dass Ihnen ein zu weitgehender Pflichtenkreis auferlegt wird und die Wahrscheinlichkeit, dass Sie wegen der Vertragsstrafe in Anspruch genommen werden sinkt. Die geforderten Anwaltskosten sollten ebenfalls vor einer Zahlung auf ihre Höhe anwaltlich überprüft werden. Sprechen Sie uns an und wir überprüfen die Abmahnung für Sie – gerne auch im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema