Abmahnung der Rinelli GmbH durch Rechtsanwalt Markus Zöller | Fehlerhafte Verbraucherinformationen
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Der Abmahner
Erneut liegen uns mehrfache Abmahnungen vor, die durch die Rinelli GmbH über den Rechtsanwalt Markus Zöller ausgesprochen wurden. Das Unternehmen verkauft in ihrem Onlineshop Holzkisten (Wein- und Obstkisten).
Der Vorwurf
Vorgeworfen wird allen Abgemahnten, dass sie fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist und falsche Informationen zu den Widerrufsfolgen bereitstellen. Außerdem wird gerügt, dass ein Widerrufsformular und eine Beschränkung auf die sogenannten „regelmäßigen“ Kosten der Rücksendung fehlen. Dies stelle Wettbewerbsverstöße dar.
Die Forderung
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenregelung wird der Ersatz der Rechtsanwaltskosten von bis zu 2.251,48 € aus einem Streitwert von bis zu 60.000 € gefordert.
Unsere Einschätzung
Die Gefahren einer Unterlassungserklärung liegen nicht nur in der Vertragsdauer von 30 Jahren, sondern auch darin, dass sogar fahrlässiges Zuwiderhandeln zu Vertragsstrafen führen kann. Sie sollten sich bezüglich einer rechtskonformen Widerrufserklärung beraten lassen, um weitere Verstöße zu vermeiden.
Unser Rat
Ein Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte die weite Formulierung der Unterlassungserklärung modifizieren. Außerdem sollten Sie die – in der Regel kurz gesetzte Frist – beachten. Bei Verstreichenlassen drohen teure gerichtliche Schritte. Kontaktieren Sie uns gerne für die weitere Vorgehensweise!
Ihre Rechtsanwälte Sebastian Günnewig und Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung
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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.
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