Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S durch die CBH Rechtsanwälte | Markenverletzung – Unionsmarke

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Die Abmahner

Aktuell wird von den Kölner CBH Rechtsanwälten namens und in Vertretung der Schur Pack Denmark A/S mit deutschem Sitz in Gallin abgemahnt. Diese vertreibt unter dem Markennamen „DropStop“ Ausgießer und Tropfenfänger für Flaschen. 

Vorwurf

Es geht dabei um eine Verletzung der Unionsmarke „DropStop by Schur“ durch Internetangebote auf eigenen Internetseiten sowie auf den Plattformen eBay und Amazon. 

Forderung

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die berechneten Rechtsanwaltskosten aus dem jeweiligen Streitwert von bis zu 150.000 € zu erstatten.

Unsere Einschätzung

Die Feststellung des Vorliegens eines Markenrechtsverstoßes richtet sich nach der Verwechslungsgefahr für das Publikum sowie dem Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung. Unter Umständen stellt sich die Frage, ob eine Markenrechtserschöpfung vorliegt. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, muss grundsätzlich im Einzelfall überprüft werden. 

Unser Rat

Nehmen sie eine markenrechtliche Abmahnung in jedem Fall sehr ernst! Besonders aufgrund der hohen Streitwerte besteht ein erhebliches Kostenrisiko, wenn gerichtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet werden. Reagieren Sie zügig und unbedingt innerhalb der durch die CBH Anwälte gesetzten Frist.

Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein, ohne sich zuvor durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung birgt ein enormes Haftungsrisiko für einen meist viel zu großen Tatenumfang mit beträchtlichen Kosten.

Wenden Sie sich bezüglich weiterer Fragen oder für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles gerne an uns!

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 09-2018

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden Sie auch in unserem Rechtsblog auf unserer Kanzleiwebsite.


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