Abmahnung der Volkswagen AG (Marke „VAS“) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

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Abermals erreicht uns eine von der Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG ausgesprochene Abmahnung. Dem Abgemahnten wird darin vorgeworfen, die Unions- Wortmarke „VAS“ rechtsverletzend für Diagnosegeräte für Kraftfahrzeuge genutzt zu haben. Er habe mit dem Zeichen versehene Diagnosegeräte vertrieben. Diese seien jedoch nicht mit Zustimmung der Volkswagen AG in Verkehr gebracht worden. Wir kennen die Abmahnung bereits und haben vielfach über diese Abmahnung berichtet.

Vorab: 

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Klageschrift der Volkswagen AG und Lubberger Lehment zugegangen? Dann scheuen Sie nicht, uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zu kontaktieren! Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven PartmbB in Münster, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts und kennen auch die Gegenseite sehr genau.

Kontakt unter:                                 Telefon: 0251 20 86 80 30                            E-Mail: info@wd-recht.de

Welche Ansprüche macht die Volkswagen AG geltend?

Die Volkswagen AG lässt zur Unterlassung des vermeintlich rechtsverletzenden Verhaltens auffordern. Zu Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Die Kanzlei Lubberger Lehment hat der Abmahnung bereits eine –sehr umfassende- vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Die Volkswagen AG macht zudem einen Auskunftsanspruch geltend und verlangt unter Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen und Belegen umfangreich Auskunft über den Nutzungsumfang und die Vertriebswege. Es wird bereits angekündigt, auch einen Schadensersatz zu fordern. Darüber hinaus macht die Volkswagen AG auch die Erstattung entstandener Rechtsanwaltsgebühren geltend, welche die Kanzlei Lubberger Lehment nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 100.000 € berechnet.

Was ist zu tun?

Keinesfalls darf die Abmahnung ignoriert werden. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes muss mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme durch die Volkswagen AG gerechnet werden. Nach unserer Erfahrung scheut die Volkswagen AG ein gerichtliches Verfahren nicht. 

Der Abgemahnte sollte es nicht leichtfertig auf ein solches Verfahren ankommen lassen, da dieses angesichts des hohen Streitwertes ein erhebliches Kostenrisiko birgt. Eine fristgemäße und professionelle Reaktion auf die Abmahnung kann ein gerichtliches Verfahren in der Regel vermeiden. Abzuraten ist jedoch davon, selbständig den Kontakt zu der Gegenseite zu suchen oder gar vorschnell die der Abmahnung beiliegende – von dem Gegner vorgefertigte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Damit verpflichtet sich der Abgemahnte in der Regel weiter als notwendig. 

Angesichts der langen Bindungswirkung und der nicht unerheblichen negativen finanziellen Konsequenzen, welche die leichtfertige Abgabe der Erklärung nach sich ziehen kann, sollte die Abmahnung vielmehr rechtzeitig einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung überlassen werden. Dieser wird die Berechtigung der Vorwürfe und Forderungen prüfen und kann aufgrund seiner Erfahrung dann professionell reagieren.

Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •     Fachanwalt kontaktieren!

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartmbB, kennen die Gegenseite sehr genau. Insbesondere aufgrund vorhandener Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über langjährige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse im Markenrecht.

Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir stehen Ihnen gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie können uns hierzu telefonisch unter 0251 20 86 80 30  erreichen. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch gerne per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zeitnah zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.



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