Abmahnung des Adam Nawracaj durch Kanzlei MuensterLEGAL Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers

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Neues aus der Abmahnpraxis

Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, über die wir Sie kurz informieren möchten, falls Sie selbst einmal betroffen sein sollten.

Der Abmahner:

Herr Adam Nawracaj, vertreten durch die Kanzlei MuensterLEGAL – Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers.

Der Fall:

Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln durch Verwendung einer widersprüchlichen Widerrufsbelehrung (Widerrufsfrist 14 Tage und 1 Monat). Betroffen sind insoweit Angebote auf Onlineplattformen (eBay und Amazon).

Die Forderung:

Als Ansprüche werden geltend gemacht dieAbgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung und Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 865 EUR netto / Gegenstandswert: 15.000 EUR. Es wird darüber hinaus die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens angedroht, sollte der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommen. 

Unsere Einschätzung:

Eine Abmahnung setzt grundsätzlich voraus, dass ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen muss, was in einem ersten Schritt zu prüfen ist. Des Weiteren ist zu klären, ob der behauptete Verstoß auch tatsächlich stattgefunden hat und wenn ja, wann das geschehen ist. Und dann ist zu prüfen, ob die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß darstellt. 

Im vorliegenden Fall ist sicherlich die Angabe von unterschiedlichen Widerrufsfristen durchaus als problematisch zu erachten. Allerdings sollte insbesondere hinsichtlich der Wettbewerberstellung eine dezidierte Prüfung vorgenommen werden. Insoweit ist ebenfalls der Streitwert zu prüfen.

Unser Rat:

Wenn Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten, ist trotz der regelmäßig kurzen Fristen unser erster Rat: keine überhasteten Aktivitäten! Und in jedem Fall keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, denn Unterlassungserklärungen sind in den meisten Fällen einseitig mit dem Potential zur Existenzbedrohung formuliert und Streitwerte werden nicht selten gerne zu hoch angesetzt! Deswegen unser Rat: Lassen Sie alle Aspekte der Abmahnung sachkundig auf juristischer Basis prüfen, nutzen Sie die Expertise der Anwälte der E-Commerce-Kanzlei! 

Für Ihre Fragen auch im akuten Fall kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unser Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 04/2018

Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei. Es fallen dabei keine Kosten oder Gebühren mit Ausnahme Ihrer jeweiligen Übermittlungskosten nach den Basistarifen (Telekommunikationskosten Ihres Anbieters, wie Telefongebühren oder Gebühren für die Faxübermittlung) an.


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