Abmahnung des IDO-Verbandes? Es geht zum Jahresende 2017 munter weiter.

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Was mahnt der IDO-Verband ab?

Seit geraumer Zeit ist der IDO-Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: IDO-Verband) im wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesen tätig und konzentriert sich dabei insbesondere auf Onlinehändler, die auf großen Plattformen tätig sind. Dazu zählen z. B. eBay- und DaWanda-Händler. In diesen schon gehäuft auftretenden Abmahnungen werden größtenteils sog. Abmahnklassiker gerügt. Dabei handelt es sich beispielsweise um fehlende oder falsche Widerrufsbelehrungen und andere ungenügende Verbraucherpflichtinformationen. In jüngerer Zeit wird häufig ein fehlender Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU bemängelt. Verhältnismäßig neu ist das Abmahnen fehlender Datenschutzerklärungen. Die Sichtweise, dass es sich auch hierbei um einen Wettbewerbsverstoß handelt, setzt sich bei den Gerichten zunehmend durch.

Da der Verein laut eigenen Angaben aus vielen Branchen Mitglieder besitzt, sind die wenigsten Sortimente vor Abmahnungen des IDO-Verbandes sicher.

2. Was fordert der IDO-Verband?

Der IDO-Verband verlangt in seinen Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in der Regel eine „angemessene“ Vertragsstrafe für jeden Verstoß vorsieht. Eine solche kann nach den üblichen Gepflogenheiten ca. 5.000,00 EUR pro Zuwiderhandlung betragen. Der IDO beansprucht weiterhin eine Kostenpauschale in Höhe von 232,05 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Bei Nichtabgabe einer Unterlassungerklärung setzt der IDO-Verband seine Forderungen in vielen Fällen auch gerichtlich (durch einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen) durch.

3. Wie sollen Sie auf eine Abmahnung des IDO-Verbandes reagieren?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung des IDO-Verbandes oder gar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Dann sollten Sie fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie können uns telefonisch kontaktieren oder Sie schicken uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie tätig. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind dabei für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte, die in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt haben.

Auch wenn sich die Gebührenforderung in der Abmahnung von in der Regel 232,05 Euro zunächst harmlos anhört, ist zu bedenken, dass die eigentliche Gefahr in der Abgabe einer ungünstigen oder falschen Unterlassungserklärung liegt. Je nach Anzahl der von Ihnen vorgehaltenen Angebote können Vertragsstrafen sich schnell in schwindelerregende Höhen aufsummieren. In Anbetracht des bestehenden Risikos – insbesondere, wenn Sie auf einer Plattform handeln, deren technische Gegebenheiten Sie nicht beeinflussen können – ist eine fachgerechte Beratung unbedingt zu empfehlen und kann Ihnen möglicherweise hohe Folgekosten ersparen!

Daher unser Rat an Sie:

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite oder ggf. deren Anwalt keinen direkten Kontakt auf!

b. Geben Sie keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab und unterschreiben Sie nichts!

c. Erteilen Sie keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen!

d. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Fachanwalt beraten.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Das Wettbewerbsrecht gehört – neben beispielsweise dem Marken- und Patentrecht – in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem in diesem Bereich promoviert. Wir haben mittlerweile über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben auch mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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