Abmahnung des Monats – Fotoklau – Streitwert über 2,6 Millionen Euro

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Bekanntermaßen werde bei Urheberrechtsverletzungen an Fotos gerne hohe Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Die uns aktuell vorliegende Abmahnung hat es allerdings besonders in sich.  

Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die KARE Design GmbH aus Garching. Vertreten wird sie durch die Rechtsanwälte Steinplicher aus München.

Den abgemahnten Händler wird vorgeworfen, dass er auch Ebay Kleinanzeigen eine ganz erhebliche Anzahl an Lichtbildern (Fotos) verwendet haben soll, an denen der KARE Design GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen. Die Fotos sollen Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG genießen. Zumindest seien Sie aber als Lichtbildwerke im Sinne des § 72 UrhG geschützt.

Die nicht genehmigte Nutzung des Händlers sowie die bewusste Anmaßung fremder Urheberschaft sollen eine Verletzung des § 13 UrhG darstellen.

Gefordert wird von Rechtsanwälten Steinplicher die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird ausgeführt, dass der KARE Design GmbH eine Schadenersatz in Höhe von 344.860 EUR zustehe. Hinzu kommen noch Rechtsanwaltskosten in Höhe von 15.259,90 EUR (Gegenstandswert 2.694.860 €!!). Als Vergleich wird ein Betrag in Höhe von 150.000 € angeboten.

Diesseits bestehen zumindest erhebliche Bedenken was die Höhe der geltend gemachten Ansprüche anbelangt.

Unser Empfehlung bei Abmahnungen im Bereich Urheberrecht

  • Nehmen sie die Abmahnungen ernst
  • Beachten sie die Fristen
  • Kontaktieren sie nicht die Gegenseite
  • Beauftragen sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten und vertreten seit über 15 Jahren im Bereich Urheberrecht. Erfahrungen aus mehreren tausend Abmahnungen



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