Abmahnung des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.

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Die Abmahner

Abmahnungen des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (Grafenberger Allee 30, 40237 Düsseldorf) sind nichts Neues, schließlich besteht dieser gemäß seiner Satzung zum Zwecke der Wahrung der Lauterkeit in Handel und Industrie. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wirtschaft-im-wettbewerb.de/.

Der Vorwurf

Aktuell mahnte der Verein das Schalten von Anzeigen in Printmedien ohne die erforderliche Kennzeichnung durch Name und Adresse des Anzeigenschalters ab. Diesbezüglich wurde infolge der Nichteinhaltung der Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert. Auch erging eine Abmahnung wegen fehlender Informationen über das Widerrufsrecht.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen Aufwendungen für die Rechtsverfolgung in Höhe von 220,00 € ersetzt werden.

Unsere Einschätzung 

Auch in Zeitungsanzeigen müssen Informationen über den genauen Namen des Unternehmens sowie die vollständige Adresse enthalten sein. Wurde diesbezüglich eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, so führt ein weiterer Verstoß dazu, dass eine Vertragsstrafe gezahlt werden muss – dies ist das Wesen der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Aber Achtung: die zu zahlenden Beträge sind deutlich höher als die der Abmahnung, hier wurde eine Zahlung von 16.500,00 € verlangt.

Wer im Internet verkauft, muss regelmäßig über das Widerrufsrecht informieren – und das in der gesetzlich vorgeschriebenen und aktuellen Form. Dies ist inzwischen wohl allgemein bekannt, Fehler passieren jedoch trotzdem immer noch recht häufig.

Unser Rat

Unterschätzen Sie das Risiko einer Unterlassungserklärung nicht! Verpflichten Sie sich zu weitreichend, so können existenzbedrohende Forderungen wegen Zuwiderhandlungen auf Sie zukommen. Eine Unterlassungserklärung sollte somit nur nach inhaltlicher Prüfung durch einen Fachmann abgegeben werden, nachdem alle Verstöße ausgeräumt wurden. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten! Vereine wie Wirtschaft im Wettbewerb sind bekannt dafür, Vertragsstrafen auch tatsächlich geltend zu machen.

Beachten Sie die vom Verein gesetzte Frist und reagieren Sie innerhalb dieser, um gerichtliche Maßnahmen zu vermeiden. Gern stehen wir Ihnen für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zur Seite.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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