Abmahnung – Dr. Yusuf Yildirim wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „aesthetic lounge"

  • 2 Minuten Lesezeit

Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Jakober Rechtsanwälte (Stuttgart & Wien) für das Unternehmen „aesthetic lounge“ sowie Herrn Dr. Yusuf Yildirim zur Prüfung vor. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung. 

Das Unternehmen „aesthetic lounge“ bzw. Herr Dr. Yildirm ist nach eigener Angabe Inhaber des Unternehmens „aesthetic lounge“, welches u.a. verschiedene Kosmetik-, Gesundheits- und Schönheitspflegebehandlungen sowie ästhetische Medizinbehandlungen seit vielen Jahren anbietet und vornimmt. Das erfolgreiche Unternehmen weise unter der Bezeichnung „aesthetic lounge“ eine erhebliche Bekanntheit sowohl in Deutschland als auch im Ausland auf. Ebenso ist Herr Yildirim Inhaber der Rechte an der Wortbildmarke „aesthetic lounge“. 

Die Abmahnung richtet sich gegen ein lokales Kosmetik-Studio, welches ebenfalls unter diesem Namen firmiert und auch die Domain diesen Namen beinhaltet. Nach Ansicht der Jakober Rechtsanwälte liegt eine Unternehmenskennzeichenverletzung und Markenrechtsverletzung vor. 

Mit der Abmahnung wird zunächst ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 € vor. Weiter wird gemäß § 19 Markengesetz Auskunft gefordert. Letztlich werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2885,51 € (Streitwert 100.000 €) gefordert. Hinzu kommen noch Schadenersatzansprüche. 

Im Schreiben ist ein Auszug aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart abgebildet, aus dem sich ergeben soll, dass das Oberlandesgericht bereits in einem anderen Fall eine Unternehmenskennzeichenverletzung angenommen hat. 

Als Vergleichsangebot wird dem Abgemahnten angeboten, dass er eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgibt und einen Betrag in Höhe von 850 € zahlt. Auf die weiteren Kosten sowie dem Auskunftsanspruch wird im Gegenzug verzichtet. 

Unsere Empfehlungen

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Beachten Sie die Fristen.
  • Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an oder Sie schicken Sie uns eine E-Mail. Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema