Abmahnung durch Rechtsanwalt Levent Göktekin für den A&M Markt – Alaa Mohammad aus Berlin

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Abmahnung durch RA Levent Göktekin für den A&M Markt

Die Abmahner:

Rechtsanwalt Levent Göktekin (Sitz: Berlin) im Auftrag des A&M Markts (Inhaber: Alaa Mohammad, Sitz: Ahrensfelder Chaussee 150a, 12689 Berlin)

Vorwurf:

Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes durch den Auftritt als privater Anbieter auf der Plattform eBay, obwohl tatsächlich ein gewerblicher Tätigkeitsumfang vorliegt.

Forderung:

Verlangt wird das Ausfüllen und Unterschreiben der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin soll Aufwendungsersatz für den Rechtsanwalt in Höhe von 865 € gezahlt werden.

Unsere Einschätzung:

Bei einer gewerblichen Tätigkeit werden eine Anbieterkennzeichnung sowie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erforderlich. Erfüllt ein Anbieter diese Pflichten nicht, so verschafft er sich einen unlauteren Vorteil, der einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Festzustellen ist allerdings zunächst, ob ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt, insbesondere also, ob eine Austauschbarkeit der Angebote besteht.

Weiterhin muss die Tätigkeit nach Art und Maß tatsächlich die Schwelle zur Gewerblichkeit überschreiten, dies ist jedoch insbesondere beim Verkauf relativ gleichartiger Neuware verhältnismäßig schnell der Fall.

Unser Rat:

Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Verkaufstätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Die Schwelle wird leider häufig unbewusst überschritten.

Auch im Falle einer berechtigten Abmahnung sollte den Forderungen jedoch nicht vorschnell Folge geleistet werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung kann und sollte zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Die Abgabe einer ungeprüften Unterlassungserklärung birgt unüberschaubare Gefahren! Lassen Sie sich also zunächst beraten.

Reagieren Sie in jedem Fall auf die Abmahnung, um die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen zu vermeiden. Wir helfen Ihnen bezüglich dieser Abmahnung gerne mit einer kostenfreien Ersteinschätzung des Sachverhalts!

Für Ihre Fragen im akuten Fall wie auch bei konkretem Interesse kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.

Stand der Bearbeitung: 08/2018

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden Sie auch in unserem Rechtsblog auf der Kanzleiwebsite.


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