Abmahnung durch Waldorf Frommer: „Family Guy“ (div. Folgen der 13. Staffel)

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Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern. Denn immer mehr TV-Serien werden abgemahnt. Nach z. B. „New Girl“, „Sons of Anarchy“, „How I Met Your Mother“, „Homeland“, „Modern Family“, „The Simpsons“, „The Americans“, „Crossing Lines“ und „Arrow“ nun auch „Family Guy“.

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erneut im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH diverse Folgen der 13. Staffel der Serie „Family Guy“ ab.

Die folgenden Folgen gehören zur 13. Staffel:

Folge 01: The Simpsons Guy
Folge 02: Book of Joe
Folge 03: Baking Bad
Folge 04: Brian the Closer
Folge 05: Turkey Guys
Folge 06: The 2000-Year-Old Virgin
Folge 07: Stewie, Chris & Brian’s Excellent Adventure
Folge 08: Our Idiot Brian
Folge 09: This Little Piggy

Was wird verlangt?

Innerhalb einer Frist von wenigen Tagen soll eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an. (Vorsicht: Es besteht aber die Gefahr, zukünftig zusätzlich wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden!)

Sind Sie Empfänger der Family Guy-Abmahnung geworden? Wie sollten Sie sich verhalten? 

  1. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  2. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  3. Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  4. Die Abmahnung ist ein außergerichtliches Vergleichsangebot mit einer geteilten Forderung. U.a. muss unbedingt geprüft werden, ob und wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! 
  5. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  6. Rufen Sie die gegnerische Kanzlei nicht an. Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Gerne beraten wir Sie in der Sache.

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdeman


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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