Abmahnung erhalten – und nun?

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Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich, was Sie jetzt tun sollen? Dass es keine besonders gute Idee ist, den Brief ungelesen in die Papiertonne zu befördern, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Die Unterlassungserklärung wie vorgegeben zu unterschreiben und die geforderten Kosten zu bezahlen ist auch nicht uneingeschränkt ratsam.

Vielmehr ist es empfehlenswert, sich anwaltlich beraten zu lassen, ob die Unterlassungspflichten im geltend gemachten Umfang überhaupt bestehen, ob die Unterlassungserklärung zum eigenen Vorteil abgewandelt werden kann und welche alternativen Handlungsoptionen möglicherweise bestehen.

Ein Anwalt kann dies unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Situation individuell einschätzen. Ebenso kann er eine individuelle To-do-Liste mit Ihnen erarbeiten, um eine Vertragsstrafe zu vermeiden. Denn die Folgen einer Unterlassungserklärung sollten nicht unterschätzt werden.

Es genügte in den wenigsten Fällen, die Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, um die Angelegenheit zu erledigen. In aller Regel muss vor der Abgabe der Unterlassungserklärung auch der Verstoß beseitigt und eine Wiederholung vermieden werden. Ein fachkundiger Anwalt kann Sie beraten, welche Maßnahmen Sie dazu ergreifen sollten. Denn die Erfahrung zeigt, dass es selbst auf der eigenen Internetseite eine vollständige Löschung oftmals misslingt.

Erst recht werden häufig Anzeigen in Medien dritter Unternehmen vergessen, vor allen Dingen alte Posts in sozialen Netzwerken oder bereits in Auftrag gegebene Anzeige. Auch haften Unternehmer unter Umständen, wenn die beanstandete Werbung von Dritten ohne Ihre Kenntnis weiter veröffentlicht wird. Daher gilt es auch hier, dies zu prüfen und entweder die Löschung zu veranlassen oder (insbesondere in Fällen, in denen das nicht möglich ist) mit der Gegenseite eine Ausnahme für die Unterlassungserklärung zu verhandeln.

Auch in vermeintlich einfachen Fällen lohnt es sich also, einen erfahrenen Anwalt bereits vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung beizuziehen – wenn dadurch eine Vertragsstrafe vermieden werden kann in aller Regel sogar in finanzieller Hinsicht.



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