Abmahnung: Ernst Westphal e.K. durch Rechtsanwalt Schroeder | Händlereigenschaft von Ebay-Verkäufern

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Die Abmahner

Erneut erreichte uns eine Abmahnung der Ernst Westphal e.K., einer Internethändlerin, die unter anderem auf eBay aktiv Uhren, Uhrenersatzteile und Schmuck zum Kauf an private Endverbraucher anbietet.

Der Vorwurf

Einem anderen Händler, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zum Abmahner steht, wird vorgeworfen, angeblich wahrheitswidrig als privater Verkäufer trotz bestehender gewerblicher Tätigkeit aufzutreten und somit gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG zu verstoßen. Aufgrund der fehlenden Anbieterkennzeichnung wird zusätzlich ein Verstoß gegen § 5 TMG geltend gemacht. Dieser Verstoß beinhaltet gleichzeitig Verstöße gegen andere gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten. 

Die Forderung

Der Abgemahnte fordert die Unterlassung des beanstandeten Verhaltens. Zur Sicherstellung dessen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. 

Unsere Einschätzung 

Die Frage der Händlereigenschaft ist äußerst strittig und folglich nicht einfach und pauschal zu beantworten. Abzustellen ist aber – laut höchstrichterlicher Rechtsprechung – auf das Bestehen eines gewissen Zeitraums, in dem planmäßig entgeltliche Leistungen am Markt angeboten wurden. Aufschluss hierüber geben beispielsweise die Zahl und Häufigkeit der Verkäufe, das Anbieten gleichartiger Waren oder das Veräußern von Neuwaren. 

Unser Rat

Unterzeichnen Sie vor anwaltlicher Konsultation in keinem Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung und sehen Sie von der Tätigung etwaiger Zahlungen ab. Sie sollten sich schnellstmöglich mit einem fachkundigen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der Sie bei der weiteren Vorgehensweise individuell beraten kann. Nutzen Sie hierfür gerne die Möglichkeit unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 

Gern helfen wir Ihnen im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung weiter.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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