Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für UNFORGETTABLE VIEW Part II iAd. Malibu Media LCC

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Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der Malibu Media LCC die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Aktuell wird Betroffenen vorgeworfen, den Film UNFORGETTABLE VIEW PART II im Rahmen einer sog. Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben und somit Dritten zum Download angeboten zu haben.

Wie üblich fordert die FARDDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugunsten der Malibu Media LCC und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 600,00 EUR.

Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass der Film UNFORGETTABLE VIEW PART II über den eigenen Anschluss geladen wurde, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Durch Umformulierung der vorgefertigten Unterlassungserklärung können die Folgen einer solchen Erklärung allerdings erheblich abgemildert werden.

Ob ein Anspruch auf Zahlung der 600,00 EUR besteht, bleibt der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls vorbehalten. Keinesfalls aber sollte der Betrag ungeprüft gezahlt werden.

Machen Sie hier keine Experimente. Lassen Sie sich von fachkundigen Rechtsanwälten beraten. Gerne können Sie dazu unseren kostenfreien Erstkontakt unter 030 / 323 015 90 nutzen.

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