Abmahnung Faustmann Neumann | Gunnar Holm-Petersen Außenhandel GmbH & Co. KG | Marke „profitec“

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Aktuelle wurde uns erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Faustmann Neumann vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Marke „profitec“ der Gunnar Holm-Petersen Außenhandel GmbH & Co. KG.

Hintergrund der Abmahnung ist der Handel auf der Handelsplattform „Amazon“, welcher immer wieder für Schwierigkeiten sorgt. Dem betroffenen Unternehmen wird vorgeworfen, dass die Marke „profitec“ verletzt worden sei, indem der jeweilige Händler sich an ein Amazon Angebot mit der Bezeichnung (unter dem Angebotstitel) „von: Profitec“ angehängt habe. Ein Testkauf habe ergeben, dass tatsächlich kein Produkt der Marke Profitec geliefert worden sei. Die Rechtsanwälte Faustmann Neumann behaupten, dass ein markenfremdes Produkt geliefert worden sei. Das Angebot stelle damit eine Markenverletzung der Marke Profitec dar.

Es wird die Abgabe einer umfassenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 150.000 € gefordert.

Problemfeld: Anhängen an „fremde Amazon-Angebote“

Die Gerichte musste sich schon mehrfach mit der Frage beschäftigen, ob das Anhängen an ein fremdes Amazon Angebot, welches sich auf ein Markenprodukt eines Dritten bezieht (z.B. „von: XY“) eine Markenverletzung darstellt, wenn der sich anhängende Anbieter zwar ein identisches und baugleiches Produkt verkauft, dieses jedoch nicht mit der Marke des Markeninhabers versehen ist.

Die Rechtslage hierzu ist derzeit sehr unübersichtlich. Für die Frage, ob eine Markenverletzung gegeben ist, ist sicherlich relevant, ob die Marke dem Angebot nachträglich hinzugefügt wurde (Dies könnte wiederum wettbewerbswidrig sein) und wie die Marke im Amazon Angebot eingebunden ist (z.B.: Taucht die Marke auch in der Überschrift auf?) Wir haben diese Problematik und die hierzu ergangenen Rechtsprechung bereits in folgendem Artikel skizziert: http://www.anwalt.de/rechtstipps/gefahren-beim-anhaengen-an-ein-fremdes-amazon-angebot_057646.html.

Bei Abmahnung: Fachanwalt!

Unsere Sozietät vertritt seit Jahren Händler und Unternehmen, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Wir sind auf die Bearbeitung markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Unsere Vertretung zielt darauf ab, unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Markenrecht. Das Markenrecht gehört zum Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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