Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen

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Abmahnung von Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten?

Häufig liegen uns Abmahnungen des Vereins Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V vor. Nun bearbeiten wir erneut eine solche Abmahnung.

In der auf den 22.03.2016 datierten Abmahnung werden unserer Mandantschaft folgende etwaige Verstöße vorgeworfen:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlende Information über ein Muster-Widerrufsformular
  • Fehlende Information über Online-Streitbeilegungsportal

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, zudem wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro verlangt.

Haben Sie eine Ido Abmahnung erhalten?

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffen sollten oder nicht, warnen wir davor, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Hieraus kann sich ein Schuldeingeständnis ergeben.

Sind Sie als Online-Händler tätig?

Wir erstellen Ihnen gerne rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt oder Ihren Onlineshop. Die Gefahr von Abmahnungen sollte für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich an uns, wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne jederzeit zur Verfügung.

Bei Erhalt einer Abmahnung beachten Sie

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne vorherige rechtliche Beratung keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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