Abmahnung: Immolox UG durch Bleischwitz & Schierer Anwaltssozietät | Preisangabe bei Ferienwohnungen

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Die Abmahner

Die Immolox UG vermittelt und vermietet unterschiedliche Ferienwohnungen in Deutschland. Das Unternehmen ist in Bremen ansässig und bietet über die Internetseite „ferienwohnung.guru“ Ferienwohnungen an. Herr Jens Müchler ist der vertretungsberechtigte Geschäftsführer des Unternehmens und lässt durch die Bleischwitz und Schierer Anwaltssozietät die Abmahnung aussprechen.

Der Vorwurf

Das Unternehmen mahnt zahlreiche Konkurrenten wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 1 PAngV ab. Dabei haben die Konkurrenten mit fehlerhaften Informationen zur Endreinigung geworben.

Die Forderung

Neben der Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 887,03 Euro (Streitwert: 10.000 Euro) verlangt Immolox UG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung sieht dabei eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vor. 

Unsere Einschätzung

§ 1 Abs. 1 PAngV schreibt vor, dass stets der Gesamtpreis, also der Preis inkl. Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, anzugeben ist. Dies hat zur Folge, dass für eine Ferienwohnung der Preis anzugeben ist, der für den jeweiligen Buchungszeitraum inkl. Endreinigung anfällt.

Aufgrund der hohen Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung raten wir Ihnen die Abwicklung dieser Abmahnung mithilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts an. Die uns bekannte Fassung der Unterlassungserklärung enthält nicht nur eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung, sondern ist zudem sehr weit gefasst, sodass eine Geltendmachung der Strafe dank eines wahrscheinlichen Verstoßes relativ schnell möglich sein wird.

Unser Rat

Nehmen Sie unbedingt die Hilfe eines Anwalts in Anspruch, um nicht in die Vertragsstrafenfalle zu tappen. Gerne beraten wir Sie vollumfänglich und nehmen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung unter der Berücksichtigung der Umstände Ihres individuellen Einzelfalls vor.

Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen und unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach anwaltlicher Prüfung bzw. Modifizierung.

Gerne Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf: 

Per E-Mail oder über das Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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