Abmahnung Kornmeier & Partner iAd. Embassy of Music GmbH für das Lied Zdarlight von Digitalism

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt weiter die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke im Auftrag der Embassy of Music GmbHab. Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Musikwerkes „ZDARLIGHT" von DIGITALISM ab. Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner fordern für die Emassy of Music GmbH wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 EUR.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Betroffene sollten trotz der regelmäßig extrem kurz gesteckten Fristen keinesfalls die von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Durch einige Modifikationen in der Unterlassungserklärung lassen sich die rechtlichen Folgen einer solchen Erklärung deutlich abmildern. Besonders sollte darauf geachtet werden, dass weitere Abmahnungen (sog. Folgeabmahnungen oder Mehrfachabmahnungen) im Namen der Embassy of Music GmbH für andere Musiktitel als ZDARLIGHT nicht erfolgen können. Dies ist umso wichtiger, als dass sich der Titel „Zdarlight" auf verschiedenen Samplern, ua. Pacha 2013, befindet. Neben dem Titel ZDARLIGHT befinden sich auf dem besagten Sampler noch 64 andere Titel, die von anderen Rechteinhabern weiter abgemahnt werden könnten. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben, um Abmahnungen anderer Rechteinhaber auszuschließen.

Weiter sollte die Unterlassungserklärung so formuliert werden, dass diese kein Schuldanerkenntnis darstellt, damit eine Verteidigung gegen den pauschalen Vergleichsbetrag überhaupt noch möglich ist.

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR bezahlen!

Ebenfalls sollte der geforderte Betrag in Höhe von 450,00 EUR nicht ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63758&pos=0&anz=1).

Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13 - http://www.recht-hat.de/urheberrecht/olg-frankfurt-az-11-w-813-zur-haftung-von-ehepartnern-fuer-illegales-filesharing/) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH für das Musikwerk Zdarlight betroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und blind die geforderten 450,00 EUR bezahlen.

Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

 Sievers & Collegen

- Rechtsanwaltskanzlei -

Rheinstraße 11
D-12159 Berlin

Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: + 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: + 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Sievers

Beiträge zum Thema