Abmahnung Marke „PARTY ANIMAL“ der Pumpkin and Honey Bunny UG durch Kanzlei Meissner & Meissner

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Die Firma Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) spricht, vertreten durch die Kanzlei Meissner & Meissner markenrechtliche Abmahnungen wegen des Begriffs „PARTY ANIMAL“ aus. 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

 

Der Sachverhalt

Die Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) ist u.a. Inhaberin der Wortmarke „PARTYANIMAL“ in den Klassen Nizza 14, 18 und 25 (kurz: Schmuckwaren und Bekleidungsstücke). Daneben ist die Firma Inhaberin diverser Marken im Bereich der Bekleidung/Taschen etc.

Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler (Amazon, Ebay), die Bekleidung mit der Bezeichnung anbieten. Dabei habe es sich nicht um Originalware der Pumpkin & Honay Bunny UG gehandelt und der Händler habe auch keine entsprechende Lizenz zur Verwendung der Marke. 

Die Firma verlangt, anwaltlich vertreten, die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,- Euro an die Firma vorsieht. 

Zudem wird Auskunft zur Vorbereitung eines weiteren Schadensersatzanspruchs verlangt.

Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren der Kanzlei Meissner & Meissner i.H.v. 1.777,- Euro verlangt.

 

Unser Rat

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung der Bezeichnung vorliegt. Dies dürfte für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen und die Hinzuziehung eines spezialisieretn Rechtsanwalts dringend geboten sein. 

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte (eingeschränkte) Erklärung abgegeben werden kann. 

Wird keine Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abgegeben, laufe Sie jedoch Gefahr, dass die Kanzlei Meissner und Meissner eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Da es sich dabei um ein gerichtliches Verfahren im Markenrecht handelt, wird wohl regelmäßig ein Patentanwalt hinzugezogen, so dass die Anwaltskosten doppelt anfallen können.

Hier kann es schnell richtig teuer werden!


Auch sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese oftmals Grundlage einer weiteren Schadensersatzforderung darstellt. Hier sollte juristisch geprüft werden, wie strategisch weiter vorzugehen ist. 

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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