Abmahnung Markenrecht - Zapf Creation AG – Baby Born

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Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Zapf Creation AG zur Überprüfung vor. Vertreten wird die Zapf Creation AG durch die Rechtsanwälte  Zierhut IP aus München.

Nach eigenen Angaben versteht sich der Zapf Creation Konzern als weltweiter Marktanbieter für Kinderspielzeug. Sie ist unter anderen Inhaberin der europäischen Marke „BABY born“ unter der Registernummer 0022468346. Die Marke genießt Schutz in den Klassen 25 (Bekleidung) und 28 (u.a. Zubehör für Spielzeugpuppen).

In der Abmahnung wird einem Etsy Verkäufer vorgeworfen die Marke Baby Born verletzt zu haben.  So habe der Verkäufer die Marke „Baby Born“ beim Anbieten von Puppenzubehör verwendet, obwohl das Puppenzubehör nicht von der Zapf Creation AG stammt und die Nutzung auch nicht autorisiert worden ist.

Gefordert wird von den  Rechtsanwälten  Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft über den Umfang der unerlaubten Handlung. Ebenso werden Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 200.000,00 Euro geltend gemacht.

Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Dies bedarf immer einer Prüfung im Einzelfall. Aber selbst einer berechtigten Abmahnung können häufig die Forderungen deutlich reduziert werden. Ebenso sollte die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung wohl bedacht sein. Diese geltend grds. ein Leben lang und sind mit hohen Vertragsstrafen verbunden.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder Zahlungen vornehmen
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Bei Nichtbeachtung drohen teure Gerichtsverfahren.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Zierhut IP für die Marke Baby Born erhalten haben, helfen wir ihnen gerne.  Wir helfen seit über 15 Jahren Opfer von Abmahnungen und sind sind u.a. auf das Markenrecht spezialisiert.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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