Abmahnung MO Streetwear GmbH wegen Markenrechtsverletzung

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Der Kanzlei Kanzlei Dr. Schenk liegt wieder einmal eine Abmahnung der Firma MO Streetwear GmbH vor zur Überprüfung vor. Vertreten wird MO Streetwear GmbH aktuell durch die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg.

Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der  MO Streetwear GmbH um einen Teil einer Unternehmensgruppe, die auf dem Sektor Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig ist. Die Produkte der  MO Streetwear GmbH werden über zahlreiche bekannte Retailer und Onlineshops wie etwa Zalando angeboten.

Zu den Marken der MO Streetwear GmbH gehören etwa die Zeichen „MO“, „myMO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „risa“, „Isha“, „Izia“ und „Takelage“.

In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um eine Markenrechtsverletzung an der Marke „MO“. Die Marke genießt laut Angaben der CBH Rechtsanwälte Schutz für die Klasse 25 (Bekleidung).

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen ebenfalls Bekleidung unter dem Zeichen „MO“ anzubieten, obwohl die Ware nicht von der MO Streetwear GmbH stammt.

Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso wird umfassend Auskunft gefordert. Weiter werden Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 150.000 € nebst Umsatzsteuer und Testkaufkosten geltend gemacht. Der Abmahnung ist eine bereits vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Unsere Empfehlung:

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst (es drohen teure Gerichtsverfahren)
  • Beachten Sie die Fristen
  • Unterzeichnen sie nicht ungeprüft die beigefügte Erklärung
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
  • Beauftragen Sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren. Wir verteidigen seit über 15 Jahren bei Markenrechtsabmahnungen.

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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