Abmahnung MVH GmbH & Co KG und Herrn Vardar / Boden Rechtsanwälte

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der MVH GmbH & Co KG und Herrn Muslahadin Vardar vorgelegt. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Boden Rechtsanwälte (Rechtsanwältin Inga Höfener, LL.M.) ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Markenverletzung.

Nach § 14 MarkenG gilt: Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt und/oder ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die Verwendung eines Zeichens als Marke, sondern auch die Verwendung des Zeichens als Firmenname oder als eine Domain eine Markenverletzung darstellen kann. Die Frage, ob tatsächlich eine Markenverletzung gegeben ist, ist regelmäßig anhand der Frage der Verwechslungsgefahr zu prüfen.

Reaktion bei markenrechtlicher Abmahnung:
Wir empfehlen durchgehend, die geforderte Unterlassungserklärung und die markenrechtliche Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, die von Boden Rechtsanwälte vorgeschlagene Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zu unterzeichnen.

Bei Abmahnung: Fachanwalt!
Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Unternehmer, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Unsere Vertretung zielt dabei darauf ab, unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten. 
Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Markenrecht. Das Markenrecht gehört zum Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wir haben unsere Mandanten in den letzten Jahren in hunderten markenrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung (hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax),
  • Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz,
  • ein faires Honorar mit vollständiger Kostentransparenz von Anfang an.

Gerne können Sie uns für eine erste kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren.


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