Abmahnung NIMROD Bockslaff & Scheffen iAd. 7sixty Games für STRONHOLD3

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Die Rechtsanwaltskanzlei Nimrod, Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen mahnen neuerdings im Auftrag eines bisher mit Filesharing-Abmahnungen nicht in Erscheinung getretenen Rechteinhaber - der 7sixty Games - die angebliche unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. In einer uns vorliegenden Abmahnungen geht es um das Computerspiel STRONGHOLD3.

Die Rechtsanwaltskanzlei Nimrod fordert Betroffene zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch zur Zahlung eines "entgegenkommenden" Vergleichsbetrages in Höhe von 950,00EUR auf.

Trotz der regelmäßig extrem kurz gesteckten Fristen sollte man zunächst Ruhe bewahren und sich über die einzelnen geltend gemachten Ansprüche Klarheit verschaffen.

Die Rechtsanwälte NIMROD fordern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Beigelegt finden Betroffene eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die zur Befriedigung des Unterlassungsanspruches jedoch nicht genutzt werden sollte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass das Computerspiel STRONGHOLD3 über den eigenen Anschluss zum Download angeboten hat, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Einige Formulierungen können und sollten hier zugunsten des Abgemahnten modifiziert werden. Wichtig ist vor allem, dass die Möglichkeit weiterer Abmahnungen durch die Firma 7sixty Games ausgeschlossen werden.

Ob der ebenfalls geforderte Vergleichsbetrag in Höhe von 950,00 EUR zu zahlen ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Unserer Kanzlei ist es aber in der Vergangenheit gelungen, diese Forderungen entweder drastisch zu reduzieren oder aber auch ggf. komplett zu verweigern.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD, Bockslaff & Scheffen im Auftrag der 7sixty Games erhalten? Gerne können Sie uns unter 030 / 323 015 90 anrufen und sich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall informieren.

www.recht-hat.de


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