Abmahnung Reisenthel wegen Markenrechtsverletzung

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Haben auch Seine Abmahnung der Reisenthel wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? Jetzt richtig reagieren!

Das Unternehmen Reisenthel ist eine bekannte Herstellerin von Taschen und Einkaufskörben. Um Ihre Rechte zu sichern hat Reisenthel  Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim EUIPO eintragen lassen. Eingetragen ist etwa  Wort-Bild-Marke reisenthel unter der Registernummer EM004787487, die Wortmarke Hand in Hand, unter der Registernummer 001397058. Überdies bestehen zu Gunsten der Reisenthel auch Designrechte so etwa für den bekannten Carrybag.

Vertreten wir Reisenthel von der Kanzlei Busse & Partner. Diese Kanzlei mahnt vermeintlichen Marken – und Designverletzungen ab. In der Regel sind Online Händler betroffen.

So wird den abgemahnten Händler etwa vorgeworfen,  Taschen mit der Bezeichnung "Reisenthel" anzubieten, obowohl diese gar nicht von Reisenthel stamme.

In den Abmahnungen der Kanzlei Busse & Partner die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41 Euro (Streitwert 50.000 €) gefordert. Weiter werden Auskunft und Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Den Abmahnungen ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beifügt.

Unsere Empfehlung:

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst
  • Beachten sie die Fristen
  • Geben sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab
  • Leisten Sie nicht voreilig irgendwelche Zahlungen
  • Beauftragen Sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten und vertreten seit mehr als Oper von Abmahnungen im Bereich Markenrecht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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