Abmahnung Schulenberg & Schenk iAd. Mad Dimension GmbH

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Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk versenden neuerdings Abmahnungen im Auftrag eines bisher mit Filesharing-Abmahnungen nicht in Erscheinung getretenem Rechteinhabers, der MAD DIMENSION GmbH. Im Auftrag der Mad Dimension GmbH versenden die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk Abmahnungen, mit denen den jeweiligem Anschlussinhaber vorgeworfen wird, das Filmwerk INBRED im Rahmen einer Tauschbörse Dritten zum kostenlosen Download angeboten zu haben.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk für den von ihnen vertretenen Rechteinhaber die Abgabe einer lebenslänglich bindenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Films INBRED in Höhe von 1.298 EUR.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Den Abmahnschreiben von Schulenberg & Schenk sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der MAD DIMENSION GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Da der Film Inbred nicht der einzige im Repertoire der Mad Dimension GmbH ist, kann es zu kostspieligen Folgeabmahngen kommen, die durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung vermeidbar sind. Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 1.298 EUR bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von 1.298 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden.

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung des Filmwerkes INBRED erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90

Sievers & Collegen

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