Abmahnung Stefan Böttcher durch ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Es wurde mir eine Abmahnung des Herrn Stefan Böttcher, vertreten durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vom 12.2.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.

Gegenstand der mir vorliegenden Abmahnung:

Bei der mir vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtlicheAbmahnung. Konkret geht es darum, dass ein eBay-Verkäufer folgende Verstöße begangen haben soll:

- unterschiedliche Angaben zur Widerrufsfrist

- kein klickbarer Link zur OS-Plattform

- fehlende Information über das Muster-Widerrufsformular

- fehlende Textilkennzeichnung

Die Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll bis zum 20.2.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000 EUR, mithin Kosten i. H. v. 1.358,86 EUR, erstatten.

Meine Einschätzung zur Abmahnung:

Eine wettbewerbsrechtlicheAbmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Keine oder eine falsche Reaktion könnte mit einem hohen Kostenrisiko verbunden sein. Es sollte genau überlegt werden, ob überhaupt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Sofern die Abgabe einer Unterlassungserklärung in Betracht gezogen wird, so ist es aus meiner Praxiserfahrung heraus immer ratsam, eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur auf das aller Nötigste beschränkt ist und nicht zu weit geht. Das Gefährlichste an der Sache ist meiner Ansicht nach die geforderte Unterlassungserklärung. Es kommt nämlich ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie Ihr Leben lang gebunden sind. Daher sollte man bei der Formulierung ganz besonders vorsichtig sein. Sie müssen allerdings keine Unterlassungserklärung abgeben. Dann ist aber mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme zu rechnen. Was in Ihrer Situation aus meiner Sicht am sinnvollsten wäre, erläutere ich Ihnen gern.

Meine Handlungsempfehlung:

Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung. Die enthält zum Beispiel diese extrem weit gefasste Formulierung:

„ohne dabei ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht … zu belehren“

Problematisch ist an dieser Formulierung aus meiner Sicht das Wort „ordnungsgemäß“. Das sollte so nicht unterschrieben werden!

Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.

Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Herrn Stefan Böttcher, vertreten durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

Rufen Sie mich einfach an.

Schicken Sie mir eine E-Mail.

Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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