Abmahnung T & D Versand GbR durch Fareds – Ein Fall von Rechtsmissbrauch?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Es wurde mir eine Abmahnung der T & D Versand GbR, vertreten durch die Fareds Rechtsanwälte, vom 20.5.2020 zur Überprüfung vorgelegt. Sollten auch Sie eine solche T & D Versand GbR Abmahnung erhalten haben, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.

Gegenstand der mir vorliegenden Abmahnung:

Es geht wieder einmal um den Link zur OS-Plattfrom.

In dem Abmahnschreiben wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, bis zum 2.6.2020 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € (= 887,02 €) gefordert, Zahlungsfrist 8.6.2020.

Unterzeichnet ist dieses Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Eine konkrete Uhrzeit wird bei der Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht genannt. In früheren Abmahnschreiben wurde eine Unterlassungserklärung immer bis 12:00 Uhr gefordert.

Erfüllt die Abmahnung der T & D Versand GbR den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs, § 8 Abs. 4 UWG?

Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist grundsätzlich extrem schwierig nachzuweisen. Viele Abmahnungen allein genügen dafür nicht. Aufgrund des Kostenrisikos würde ich darauf eine Verteidigung nicht ausschließlich stützen. Ich bin jedoch inzwischen der Ansicht, dass hier einiges für einen Rechtsmissbrauch spricht.

Meine Handlungsempfehlung:

  • Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Abmahnsichere AGB – Schutzpaket für Onlinehändler

Ich möchte, dass Sie erst gar nicht abgemahnt werden können. Daher biete ich ein Schutzpaket für Onlinehändler an, welches abmahnsichere, individuelle AGB, eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular und natürlich auch eine DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) konforme Datenschutzerklärung enthält. Ebenfalls erhalten Sie von mir Hinweise zur Gestaltung und Kaufabwicklung. Zu guter Letzt überprüfe ich Ihren Onlinehandel dann auch noch einmal abschließend ganz ganau, wenn Sie meine Hinweise umgesetzt haben, damit auch wirklich alles in Ordnung ist.

Auf einer Webseite www.anwaltblog24.de finden Sie dazu weitere Informationen. Ich kann Ihnen auch gern ein unverbindliches Angebot per E-Mail zukommen lassen. Melden Sie sich doch einfach bei mir.

Ich würde mich freuen, auch Ihren Onlinehandel absichern zu dürfen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der T & D Versand GbR, vertreten durch die Fareds Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Foto(s): Andreas Gerstel

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