Abmahnung Thomas Rippel, vertreten durch Rechtsanwälte Sievers & Kollegen

  • 1 Minuten Lesezeit

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Es wurde mir eine Abmahnung des Herrn Thomas Rippel, vertreten durch die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen, vom 11.2.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Sind auch Sie abgemahnt worden, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.

Gegenstand der mir vorliegenden Abmahnung:

Bei der mir vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Abgemahnt wird ein eBay-Verkäufer, der als privat angemeldet ist, aber im gewerblichen Umfang verkaufen soll. Es geht unter anderem um eine

  • fehlende Widerrufsbelehrung
  • das Impressum
  • die Vertragstextspeicherung
  • Informationen über gesetzliche Gewährleistungsrechte
  • einen Mehrwertsteuerhinweis

Die Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll bis zum 19.2.2019, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000 EUR, mithin Kosten i.H.v. 1.358,86 EUR, bis zum 26.3.2019 erstatten.

Meine Handlungsempfehlung:

Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.

Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.

Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Herrn Thomas Rippel, vertreten durch die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

Rufen Sie mich einfach an.

Schicken Sie mir eine E-Mail.

Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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