Abmahnung Torsten Fürstenberg durch Kanzlei Hoesmann aus Berlin

  • 2 Minuten Lesezeit

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Es wurde mir eine Abmahnung des Herrn Torsten Fürstenberg, vertreten durch die Hoesmann Rechtsanwälte, vom 25.3.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.

Sachbearbeiterin Jana Hähnlein Rechtsanwältin

Die Abmahnung wurde von der Sachbearbeiterin Jana Hähnlein Rechtsanwältin unterzeichnet, welche weder auf dem Briefkopf des Abmahnschreibens noch auf der Webseite der Kanzlei Hoesmann genannt ist. Das macht die Abmahnung aber nicht unberechtigt, wie Abgemahnte teilweise vermuten. Die Sachbearbeiterin Rechtsanwältin Jana Maria Hähnlein ist nach Auskunft des bundesweit einsehbaren Rechtsanwaltsregisters seit dem 29.3.2018 als Rechtsanwältin zugelassen.

Gegenstand der mir vorliegenden Torsten Fürstenberg Abmahnung:

Bei der mir vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Abgemahnt wurde ein eBay-Verkäufer. Konkret geht es um die Umgehung gesetzlicher Vorschriften, nämlich:

  • fehlende Informationen über technische Schritte
  • fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  • fehlerhaftes und/oder unvollständiges Impressum
  • kein genügender Hinweis auf Plattform zur EU-Streitbeilegung
  • kein Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
  • usw.

Die Forderungen in der Torsten Fürstenberg Abmahnung:

Der Abgemahnte soll bis zum 4.4.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000 EUR, mithin Kosten i.H.v. 1.358,86 EUR, erstatten. Ferner werden Dokumentationskosten von 178,50 EUR geltend gemacht.

Meine Handlungsempfehlung zur Abmahnung Torsten Fürstenberg

  1. Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

Rufen Sie mich einfach an.

Schicken Sie mir eine E-Mail.

Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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