Abmahnung und einstweilige Verfügung vom Lauterer Wettbewerb e. V. und Kanzlei Loscheider Leisenberg

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In dieser Woche berichten wir wieder über eine Abmahnung und einstweilige Verfügung vom Lauterer Wettbewerb e. V. und Kanzlei Loscheider Leisenberg, welche uns vorgelegt wurde. Der Abgemahnte hat auf die Abmahnung zunächst nicht reagiert und im Anschluss eine einstweilige Verfügung erhalten. Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung wurde uns die Angelegenheit vorgelegt. Wir berichten seit Jahren über die Abmahnung und vertreten entsprechend viele Mandanten in Bezug auf Abmahnungen des Lauterer Wettbewerb e. V.:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-lauterer-wettbewerb-ev_073623.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vertragsstrafe-und-erneute-abmahnung-durch-lauterer-wettbewerb-ev_099063.html

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen der Gegenseite und bieten betroffenen Onlinehändlern an, unsere Erfahrung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zu nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax übersenden – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

1. Stufe: Abmahnung durch den Lauterer Wettbewerb e.V.

In der aktuellen Abmahnung vom Lauterer Wettbewerb e.V. wird gerügt, dass das Angebot irreführend gem. § 5a Abs. 2, 4 UWG i. V. m. Artikel 4 Abs. 1 b) der Delegierten Verordnung (EU) 874/2012 der Kommission vom 12.07.2012 sei.

Die vorgenannte Verordnung stelle eine Marktverhaltensregel gem. § 3a UWG dar. Ausweislich des Artikel 4 Abs. 1 b) der Verordnung haben Händler in jeglicher preisbezogenen Werbung für elektrische Lampen die Energieeffizienzklasse anzugeben.

Der Lauterer Wettbewerb e. V. fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Abmahnungspauschale.

2. Stufe: Einstweilige Verfügung Lauterer Wettbewerb e.V. und Kanzlei Loscheider Leisenberg

Reagieren die Abgemahnten nicht, so besteht die Gefahr, dass der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. beispielsweise über die Anwälte Loscheider Leisenberg eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese wird dem Antragsgegner durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt und ist umgehend zu beachten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht. Zudem hat der Antragsgegner die Kosten zu tragen.

Richtig reagieren und einstweilige Verfügung vermeiden!

Die Abmahnung vom Lauterer Wettbewerb e. V. ist ein typischer Fall einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines Wettbewerbsvereins. Keinesfalls sollte diese Abmahnung ignoriert oder nicht ernst genommen werden.

Ebenfalls falsch ist es aber auch, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Wer dies tut, riskiert im Rahmen einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden. Wir haben bereits über diese Fälle berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vertragsstrafe-und-erneute-abmahnung-durch-lauterer-wettbewerb-ev_099063.html

Unsere Empfehlung

Wir kennen die Gegner seit Jahren und raten dem Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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