Abmahnung vom VDAK e.V. (Verband Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.) erhalten?

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Seit einiger Zeit mahnt neben dem IDO auch der Verband Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. (VDAK), Halterner Strasse 32, 45657 Recklinghausen vermehrt ab. Der VDAK ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem VDEK, also dem Verband der Ersatzkassen e.V. mit Sitz in Berlin. Betroffen sind Onlinehändler. Gegenstand der Abmahnung ist eine unvollständige Werbung mit einer Garantie. Beanstandet wird also, dass dem Verbraucher eine Garantie von einem Händler oder Hersteller angeboten wird, ohne allerdings die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie darzulegen. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass der VDAK auch andere Wettbewerbsverstöße zum Anlass von kostenpflichtigen Abmahnungen macht.

1. Was ist passiert?

Sie haben von dem VDAK eine schriftliche Aufforderung erhalten, die unvollständige Werbung mit Garantien zu unterlassen (s. unten).

2. Was wird gefordert?

Der Adressat der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. „Strafbewehrt“ bedeutet, dass Sie versprechen, für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Strafe wird „Vertragsstrafe“ genannt, da mit Annahme der Unterlassungserklärung durch die Gegenseite ein sog. Unterlassungsvertrag zwischen den beiden Parteien, hier also zwischen Ihnen und dem Verband, besteht. Solche Vertragsstrafen, die im Ermessen des Verbands liegen, können im Falle eines Verstoßes in der Regel mehrere tausend Euro betragen. Im Falle des VDAK soll eine Vertragsstrafe von 1.500,00 EUR ausreichen. Diese kann allerdings bei mehrfachem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung auch mehrfach anfallen!

Darüber hinaus sollen Sie die Kosten der Abmahnung bezahlen. Da der Verband selbst abmahnt, also ohne Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei, betragen die Abmahnkosten „nur“ 142,80 EUR.

3. Was wir Ihnen empfehlen

Unsere Empfehlungen beruhen auf der Annahme, dass Sie eine außergerichtliche Abmahnung erhalten haben. Wenn Sie sich bereits in einem fortgeschrittenen Verfahrensabschnitt (z. B. einstweilige Verfügung, Hauptsacheklage) befinden, rufen Sie uns bitte an. In letzterem Fall werden wir Ihnen abweichende Ratschläge erteilen.

Unsere wichtigste Empfehlung für Sie, nachdem Sie eine rechtsanwaltliche Abmahnung erhalten haben: Ignorieren Sie sie nicht! Lassen Sie sie nicht liegen. Ihre rechtliche und wirtschaftliche Situation verbessert sich dadurch nicht; im Gegenteil: Sie verschlechtert sich bis zu einem Punkt, an dem Ihnen selbst der versierteste Fachanwalt nicht mehr helfen kann.

Was Sie dagegen getrost ignorieren können, sind die Empfehlungen selbsternannter Experten, z. B. aus dem Verwandtenumfeld, die rechtlich mit dem Wettbewerbsrecht keine ausreichende Erfahrung haben. Auch haben viele Allgemeinanwälte mit dem Wettbewerbsrecht keine ausreichende Erfahrung. Es besteht die Gefahr, dass dieser Sie Erklärungen unterschreiben lässt, deren wahre Tragweite er nicht überblickt. Gleichwohl haben Sie, und nicht Ihr Anwalt, aber die Folgen einer solchen Erklärung zu tragen. Bis zu 30 Jahre lang!

Einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, also einen Experten für das Wettbewerbsrecht, zu beauftragen, kostet mehr, als den VDAK zu bezahlen. Es erscheint daher lukrativ, einfach die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die 142,80 EUR zu zahlen. Ist es wirklich so einfach? Ganz klar: Nein! Denn mit Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung drohen Ihnen Vertragsstrafen. In einem Fall hatten wir uns mit Vertragsstrafen in Höhe von insgesamt über 120.000 EUR zu beschäftigen. Beachten Sie, dass Sie mit Abgabe einer unbedachten Unterlassungserklärung auch für das Verhalten Dritter, möglicherweise Ihnen völlig unbekannter Dritter, haften. In einem anderen von uns zu betreuten Vertragsstrafenfall hat die Gegenseite 40.000 EUR an Vertragsstrafen für ein Verhalten eingeklagt, dessen sich der Abgemahnte überhaupt nicht bewusst war. Außerdem müssen Sie beachten, dass Sie bei unbedachter Abgabe einer Unterlassungserklärung möglicherweise Ihren Onlineshop oder Ihr Konto bei eBay oder Amazon zu schließen haben, allein um dem Risiko eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zu entgehen.

Wir empfehlen Ihnen stattdessen: Rufen Sie uns an! Wir sind seit über 10 Jahren im Wettbewerbsrecht (Gewerblicher Rechtsschutz) tätig und helfen Ihnen bundesweit. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung zu allgemeinen Fragen sind für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte.

Im Übrigen raten wir Ihnen auch:

a. Kontaktieren Sie die VDAK nicht!

b. Verpflichten Sie sich einstweilen zu nichts: nicht mündlich, schon gar schriftlich. Unterschreiben Sie also auch keine Erklärung, weder die der Gegenseite, noch eine selbst formulierte Erklärung.

c. Zahlen Sie vorerst keine Abmahnkosten / Schadensersatz!

d. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich in Ruhe beraten. So viel Zeit muss sein.

4. Warum die Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Zu diesem Bereich gehört auch das hier berührte Wettbewerbsrecht. Dr. jur. Ole Damm hat zum Thema Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet.

Wenn Sie wünschen, sichern wir natürlich auch nach Bearbeitung Ihrer Abmahnung gerne Ihren Onlineshop gegen weitere Abmahnungen ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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