Abmahnung von Anton Brandl durch Rechtsanwalt Volker Jakob | Ungenügende Info zum Vertragsschluss

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Die Abmahner

Herr Brandl vertreibt auf diversen Online-Verkaufsplattformen Waren, u. a. für den Künstlerbedarf. Er ist als gewerblicher Verkäufer aktiv und wird durch Rechtsanwalt Volker Jakob vertreten.

Der Vorwurf 

Der Abmahner ist auf amazon.de aktiv und bietet dort u. a. Künstlerbedarf als gewerblicher Verkäufer an. Er steht dabei in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zu dem hier Abgemahnten, da beide gleiche oder gleichartige Produkte verkaufen. 

Der Abgemahnte unterlässt in seinen Verkaufsangeboten die Belehrung seiner Kunden über essentielle Informationen zum Vertragsabschluss. Eine Missachtung der Verbraucherrechte-Richtlinie sowie Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch und dessen Einführungsgesetz werden geltend gemacht.

Forderung

Der Abgemahnte wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, um das Verhalten in Zukunft auszuschließen oder unter Strafe zu stellen. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € wird bei Verstoß gefordert. Zudem sollen die anwaltlichen Kosten in Höhe von 729,23 € übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Die Einhaltung der Verbraucherrechte sind bei Verkaufsangeboten von enormer Bedeutung. Sie sollten den Verbrauchern den Zugang zu den nötigen Informationen zum Vertragsabschluss und darüber hinaus in transparenter Form ermöglichen. 

Unser Rat

Informieren Sie sich unbedingt über die Voraussetzungen bei der Erstellung eines Verkaufsangebotes und nehmen Sie die gesetzlichen Regelungen stets ernst. Verstoßen Sie gegen die wettbewerbsrechtlichen Normen, sind Abmahnungen keine Seltenheit. Für die Prüfung Ihres Internetauftritts, Ihrer Verkaufsaktivität auf Onlinemarktplätzen wie ebay.de oder Amazon.de oder auch über den eigenen Onlineshop stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Gern erstellen wir auch die benötigten Rechtstexte, damit Sie Ihren Informationspflichten in rechtskonformer Art und Weise nachkommen und nicht abmahngefährdet sind. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben und aufgefordert worden sein, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, kontaktieren Sie unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt noch innerhalb der gesetzten Frist.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Modifizierung der Unterlassungserklärung und stehen Ihnen bei rechtlichen Fragen oder auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen zur Verfügung. Eine Ersteinschätzung ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. 

Ihr Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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