Abmahnung von Benjamin Schuler durch BD&E Rechtsanwälte
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Benjamin Schuler durch die BD&E Rechtsanwälte aus Düsseldorf vor. Gegenstand der Abmahnung ist ein Produktfoto von Biergläsern, welches in einer privaten eBay-Auktion unbefugt verwendet worden sein soll.
1. Was ist vorgefallen?
Eine Privatperson hat eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens, nämlich der Nutzung eines Produktfotos auf der Auktionsplattform eBay zur Illustrierung eines Angebots, erhalten. Dieses Produktfoto sei von dem Abgemahnten unberechtigt kopiert und ohne Lizenz oder Genehmigung verwendet worden. An diesem Foto habe Herr Schuler die Rechte inne, weil er dieses Bild im Wege des „Composing“ aus anderen Bildern selbst erstellt habe.
Allgemein können wir von einem ungefragten „Kopieren“ von Bildern aus dem Internet nur abraten. Bilder, Lichtbildwerke und Grafiken unterliegen in den meisten Fällen dem Urheberrechtsschutz, d. h. nur derjenige, der das Bild erstellt hat, darf entscheiden, wo und von wem es genutzt werden darf. Bei unbefugter Nutzung drohen Abmahnungen und Schadensersatzzahlungen. Der Urheber ist nicht verpflichtet, zunächst eine „kostenfreie Warnung“ auszusprechen.
2. Was wird vom Abgemahnten gefordert?
Für Herrn Schuler wird neben der Unterlassung des streitgegenständlichen Verhaltens auch Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten gefordert. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist dem Schreiben beigefügt, welche eine Vertragsstrafe nicht unter 6.000 Euro postuliert.
Der Schadensersatz für die Verwendung des streitgegenständlichen Bildes wird im Rahmen eines Einigungsvorschlags zunächst mit pauschal 350,00 € beziffert; die Rechtsanwaltskosten der BD&E Rechtsanwälte werden vorliegend auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 12.400,00 EUR berechnet und betragen dann als 1,3-fache Geschäftsgebühr 958,19 EUR inkl. MwSt.
3. Wie sollen Sie als Abgemahnter reagieren?
Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung betroffen oder befinden Sie sich sogar bereits in einem gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen bitte per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im gesamten Bundesgebiet tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche urheberrechtliche Verfahren geführt. Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer fachlichen Beratung diese Empfehlungen zu beherzigen:
- Sie sollten nicht selbst die Gegenseite oder die Kanzlei BD&E Rechtsanwälte kontaktieren.
- Sie sollten vorläufig noch keine (Unterlassungs-)Erklärung abgeben, weder mündlich noch schriftlich.
- Sie sollten noch keine Auskünfte erteilen oder Zahlungen leisten.
- Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.
4. Warum unsere Kanzlei?
Das Urheberrecht mit gewerblichen Bezügen gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer urheberrechtlichen Abmahnung oder beraten Sie allgemein zu urheberrechtlichen Themen. Auch Ihre geschützten Rechte setzen wir durch. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.
Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
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