Abmahnung von Borussia Dortmund (BVB) durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

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Uns liegt ein weiteres Schreiben der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund vor. Mit ihrem Schreiben wird dem Adressaten vorgeworfen, durch Schwarzmarktgeschäfte gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („ATGB“) der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA verstoßen zu haben.

Bereits in der Vergangenheit haben wir viele Mandanten wegen solcher Schreiben beraten und vertreten (vgl. www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-bvb/), auch wenn die Anspruchsgrundlagen gewechselt haben.

Vorliegend wird die Abgabe einer (selbst für den Fall eines bestehenden Anspruchs zu weit gefassten) strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, zudem die Zahlung eines „pauschalen Schadenersatzbetrages“ in Höhe von 250,00 EUR, einer ganz allgemein vergleichsweise auffallend geringen Zahlungsforderungen, angesichts der geltend gemachten Unterlassungsforderung

Ganz grundsätzlich und aus verschiedenen Gründen hatten und haben wir starke Zweifel an einem Anspruch der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, sofern es sich bei dem Abgemahnten (wie hier) um einen Verbraucher und nicht um einen gewerblichen Ticketverkäufer handelt.

Hinzu kommt vorliegend noch, dass es sich um vertragliche Ansprüche des BVB handeln soll, die Abgemahnte allerdings niemals einen Vertrag mit Borussia Dortmund geschlossen hatte. Die streitgegenständlichen Tickets, gegen deren Weiterverkauf sich der BVB wendet, hatte die Angeschriebene geschenkt bekommen. Auch aus diesem Grunde ist die angedrohte Vertragsstrafeforderung für den Fall der nicht rechtzeitigen Unterwerfung unsinnig.

Sofern Sie ein ähnliches Schreiben der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA bekommen haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, bevor Sie ein Unterlassungsversprechen abgeben oder Zahlungen leisten. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Telefax zusenden. In diesem Fall melden wir uns gerne bei Ihnen zurück.


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