Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „Firestone“ und „Are You With Me“ (Bravo Hits Vol. 88)

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Abmahnung von Daniel Sebastian wegen Kygo feat. Conrad, „Firestone” und Lost Frequencies, „Are You With Me” (Bravo Hits Vol. 88) im Auftrag der DigiRights Administration GmbH – 800,00 EUR

Firestone“ und „Are You With Me“ sind nur zwei der Musiktitel, die sich auf dem Sampler „Bravo Hits Vol. 88“ befinden. Bei der „Bravo Hits Vol. 88“ handelt es sich um eine Doppel-CD mit insgesamt 44 Musiktiteln, die im Februar 2015 veröffentlicht wurde.

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an diesen Musiktiteln durch Nutzung illegaler Internettauschbörsen ab.

„Firestone” ist ein Song des norwegischen Musikers Kygo (bürgerlicher Name: Kyrre Gørvell-Dahll). Kygo spielt seit seinem sechsten Lebensjahr Klavier. Mit 19 Jahren begann er, eigene elektronische Musik zu produzieren und bekam im Jahr 2013 große Aufmerksamkeit durch die interessanten Mixe, die er auf seiner SoundCloud-Seite veröffentlichte, darunter Songs von Rihanna und Ellie Goulding.

„Are You with Me“ ist ein Elektropop-Song des belgischen Musikers Lost Frequencies bzw. DJs Felix De Laet. Felix De Laet wuchs in einer musikalischen Familie auf und spielte Klavier. Im Jahr 2011 begann er mit dem Produzieren von Musik. Die Single „Are You with Me“ wurde am 21.08.2014 veröffentlicht.

Wie bereits oben ausgeführt wirft der Rechtsanwalt Daniel Sebastian dem von unserer Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Anschlussinhaber vor, die beiden Musikstücke „Firestone“ und „Are You with Me“ über seinen Internetanschluss mittels Filesharing heruntergeladen zu haben. Aufgrund dieser behaupteten Rechtsverletzung wurde unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.

Es wird ausgeführt, die DigiRights Administration GmbH sei Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die Tonaufnahmen „Firestone“ und „Are You With Me“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund stelle das Anbieten der Tonaufnahmen in Filesharingnetzwerken eine Verletzung ihres Rechts dar.

Unterlassungserklärung und Schadensersatz

Die Unterlassungserklärung bindet lebenslänglich und zieht im Falle eines Verstoßes eine hohe Vertragsstrafe nach sich. Die Frage ob und in welcher Höhe ein Unterlassungsanspruch der Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH wegen der Urheberechtsverletzung an beiden Musikwerken „Firestone“ und „Are You With Me“ besteht, muss zunächst eingehend geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen, die geforderte Unterlassungserklärung stets in modifizierter Form und nur nach individueller Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt abzugeben. Keinesfalls sollten Sie hier einfach ungeprüft die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. 

Sofern Sie als Störer haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Allerdings sind Sie zur Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Gemäß § 97a Abs. 3, S. 2 UrhG sind die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten jedoch auf einen Gegenstandswert in Höhe von 1000 EUR beschränkt, so dass nicht mehr Rechtsanwaltskosten als 124,00 EUR gefordert werden können.

Vorbeugende Unterlassungserklärungen

Über die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung und Abwehr der Vergleichsforderung für zwei Musiktitel in Höhe von 800,00 EUR ist es für Anschlussinhaber äußerst wichtig sog. Folgeabmahnungen für den Sampler Bravo Hits Vol. 88 zu verhindern.

Die Besonderheit dieser Abmahnung liegt darin, dass nur zwei Musikstücke aus dem Sampler „Bravo Hits Vol. 88“ abgemahnt wurden. Der Sampler enthält jedoch 44 Titel, dies bedeutet, dass für jedes einzelne Musikstück eine Abmahnung vom Rechteinhaber ausgesprochen werden kann. Da nicht jeder Rechteinhaber den gleichen Rechtsanwalt wählt, erhalten Betroffene oft eine Vielzahl von Abmahnungen für den Download nur eines einzigen Songs. Im Extremfall kann die Zahl der Abmahnungen die Anzahl der jeweils auf dem Sampler befindlichen Musikstücke erreichen – dies kann schnell zu exorbitanten Schadenersatzforderungen führen.

Um das Kostenrisiko zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Wenn Sie einen Unterlassungsanspruch eines Rechteinhabers befriedigen, bevor dieser den Unterlassungsanspruch durch seine Rechtsanwälte kostenpflichtig geltend machen lässt, verhindern Sie zwar nicht die Abmahnung, weil diese sich auch auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschränken kann, allerdings können die Rechtsanwaltskosten, die nur noch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, nicht aber die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zum Gegenstand haben, nur noch nach dem Gegenstandswert des Schadensersatzanspruches – in der Regel sind das Beträge unter 1.000 EUR – berechnet werden, nicht aber mehr nach den Gegenstandswerten des Unterlassungsanspruches, die deutlich höher sind. Hinzu kommt, dass die separate Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Rechteinhaber problematisch ist, da er Schadensersatz nur dann gegen den Anschlussinhaber geltend machen kann, wenn dieser Täter ist, d.h. der Anschlussinhaber muss selbst die Urheberrechtsverletzung vorgenommen haben.

Vereinfacht ausgedrückt lassen sich durch vorbeugende Unterlassungserklärungen kostenintensive Folgeabmahnungen verhindern. Allerdings sollten Sie die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen nur dann in Betracht ziehen, wenn ganz konkreter Anlass dazu besteht. Lassen Sie sich eingehend anwaltlich beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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