Abmahnung von der Hans Rix GmbH und Brödermann Jahn wegen Marke Explorer erhalten?

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Aktuell berichten wir über eine markenrechtliche Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und den Rechtsanwälten Brödermann Jahn. Gegenstand der markenrechtlichen Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Marke Explorer, welche der Hans Rix GmbH gehört.

Vorab: Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax und wir melden uns umgehen bei Ihnen.

Vorwurf: Verletzung der Marke Explorer der Hans Rix Handelsgesellschaft

In der aktuellen Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn Rechtsanwälte geht es um den Vorwurf, der Betroffene habe Produkte mit der Marke Explorer gekennzeichnet, ohne dass eine Berechtigung bestehe.

In der Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn Rechtsanwälte wird darauf hingewiesen, dass die Unionsmarke 014481725 Explorer u. a. für Sportartikel, insbesondere Wassersportartikel, nämlich aufblasbare SUP eingetragen sei.

SUP steht wohl – was nicht sofort klar wird – für „Stand Up Paddling“ als Wassersportart. Aufblasbare „Stand Up Paddling“ macht an dieser Stelle allerdings wenig Sinn. Es sollte daher genau geprüft werden, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Voraussetzung ist nämlich, dass nicht nur das Zeichen Explorer in identischer oder verwechslungsfähig ähnlicher Weise verwendet wurde, sondern dass dies für ähnliche oder identische Waren geschieht. Ein Boot ist z. B. kein „SUP“ und fällt zudem in eine andere Nizza Klasse.

Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn – was wird gefordert?

In der Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn Rechtsanwälte wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung in Bezug auf den Begriff „Explorer“ gefordert. 

Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 75.000 € geltend gemacht. Schließlich wird im Rahmen der Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn Rechtsanwälte Auskunft verlangt. Die Auskunft dient der Vorbereitung des Schadensersatzes.

Wie sollte man auf die Abmahnung von der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH reagieren?

Der Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung von der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn Rechtsanwälten sollte sich in einer ersten Reaktion von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Aus unserer Sicht kann so die notwendige „Waffengleichheit“ hergestellt werden, da auch die gegnerische Kanzlei eine Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist. Das Markenrecht fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung sollten darüber hinaus immer folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren – wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachanwälte für Gewerblicher Rechtsschutz in Münster

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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