Abmahnung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment wegen Markenrechtsverletzung

  • 4 Minuten Lesezeit

Seit Jahren berichten wir über die Abmahnungen der Volkswagen AG und Lubberger Lehment in Bezug auf Markenrechtsverletzungen zulasten der Firma VW.

Als Fachkanzlei vertreten wir viele Online-Händler, die entsprechende Abmahnungen von der Volkswagen AG erhalten haben. Erneut wurden uns einige Abmahnungen vorgelegt. In diesem Artikel finden Sie eine ersten Überblick über die Abmahnung von Volkswagen und Lubberger Lehment.

Vorab:

Wenn Sie eine Abmahnung von VW und Lubberger Lehment erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de oder per Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Volkswagen?

Die Volkswagen AG rügt im Rahmen der Abmahnung regelmäßig eine Markenrechtsverletzung der Marken:

  • VW
  • Volkswagen
  • VW-Logo
  • R-Line
  • R-Line Logo

Hintergrund der Abmahnung ist dabei häufig die Verwendung der vorgenannten Marken in Überschriften für den Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen. Wir wurden zudem in Fällen beauftragt, wo die Markenrechtsverletzung durch die Verwendung der Logos auf Aufklebern, Aufnähern und/oder Nabendeckeln begangen wurde.

Wann ist die Verwendung einer Marke erlaubt?

In Bezug auf die Werbung für Originalware finden Sie unter unserem Artikel  Werbung mit Marken und Logos weitere nützliche Hinweise. 

Werden Markenname und Logos im Zusammenhang mit der Werbung von Waren verwendet, die nicht von dem Markeninhaber stammen und auch nicht mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht wurden, ist besondere Vorsicht geboten.

Hier ist die Benutzung nur in engen Grenzen möglich. Produkte, deren Inhalt sich in der Wiedergabe der geschützten Marken und/oder dem Logo des Markenherstellers erschöpfen, sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Regel nicht zulässig. Dies gilt z. B. für Nabendeckel, Aufkleber, die nur das Markenlogo wiedergeben, und/oder entsprechende Aufnäher. Stammt die Ware nicht von dem Markeninhaber, ist in der Regel von einer Markenrechtsverletzung auszugehen. Solche Benutzungsformen sind dann auch häufig Gegenstand der Abmahnungen von Lubberger Lehment sowie Volkswagen. Ähnliche Abmahnungen werden aber auch von BMW und Porsche ausgesprochen. Auch solche Abmahnung liegen uns vor.

Was fordern VW und Lubberger Lehment im Rahmen der Abmahnung?

Im Rahmen der Abmahnung weisen Lubberger Lehment darauf hin, dass der Volkswagen AG aufgrund der Markenrechtsverletzung verschiedene Ansprüche zustehen.

1) Unterlassungsanspruch im Rahmen der Abmahnung von VW

Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment fordern zunächst namens der Volkswagen AG, dass der Anbieter innerhalb einer bestimmten Frist, eine Unterlassungserklärung abgibt.

Unser Tipp:

Unterschreiben Sie keinesfalls voreilig eine Unterlassungserklärung. Nutzen Sie z. B. unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Eine ungeprüft unterschriebene Unterlassungserklärung kann erhebliche Auswirkungen haben. Insbesondere können neben der Pflicht zum Unterlassen auch erhebliche Beseitigungspflichten ausgelöst werden. Als erfahrene Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten Dr. Wallscheid & Drouven Sie in Münster und bundesweit. Wir zeigen Ihnen Ihre Handlungsalternativen auf und helfen Ihnen, Vertragsstrafen wegen eines Verstoßes (z. B. wegen fehlender Löschung des Google Caches) gegen eine voreilig unterschriebene Unterlassungserklärung zu vermeiden.

2) Auskunftsanspruch im Rahmen der Abmahnung von VW

Neben der Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung fordern die Rechtsanwälte von Lubberger Lehment im Rahmen der Abmahnung den Betroffenen auf, umfangreich Auskunft zu erteilen.

Unser Tipp:

Auch hier gilt: Ruhe bewahren und keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Die Auskunft dient der Vorbereitung des Schadensersatzes. Dieser kann die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten erheblich überschreiten und wird häufig unterschätzt. Wir empfehlen immer, dass ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auch die Frage der Auskunft prüft.

3) Kosten der Abmahnung von VW und Lubberger Lehment

Im Rahmen unserer Mandate werden wir häufig gefragt, ob die geltend gemachten Anwaltskosten berechtigt sind. Rechtlich unerfahrene Betroffene sehen häufig nur diese Kosten und nicht die erheblichen Risiken in Bezug die Unterlassungserklärung und die Auskunft.

Unser Tipp:

Auch wenn Sie nur wenig verkauft haben, können die Gegenstandswerte der Abmahnung in den Bereichen zwischen 50.000-150.000 € liegen. Gerade in Bezug auf bekannte Marken bestätigt die Rechtsprechung derartige Gegenstandswerte regelmäßig. Gleichwohl konnten wir in der Vergangenheit diese Kosten im Rahmen unserer Verhandlungen senken. Des Weiteren können wir unseren Mandanten die außergerichtliche Vertretung in diesen Fällen zu günstigen Pauschalen anbieten.

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit in den Bereichen Markenrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. 

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht spezialisiert. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter verschaffen https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/.

Wir haben zudem bereits mehrfach über diese Abmahnung berichtet:


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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