Abmahnung von Frieder Näther durch die Kanzlei Hoesmann | Fehlende Pflicht-Informationen auf ebay.de

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Der Abmahner

Als Abmahner tritt Herr Frieder Näther auf, der auf Ebay unter dem Namen „58klaus“ beispielsweise Rasierklingen verkauft. Vertreten wird er dabei durch die Kanzlei Hoesmann.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, bei einem gleichartigen Angebot auf Ebay eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu nutzen. Weiterhin mangele es an Pflichtinformationen und an einem Link zur Online-Streitschlichtungs-Plattform.

Die Forderung

Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zuwiderhandeln mit 5.100,00 € Vertragsstrafe versieht, die Übernahme der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 30.000 €, also 1.573,36 €.

Unsere Einschätzung

Es besteht die Gefahr, dass die Vertragsstrafe auch gegen Sie geltend gemacht wird, da die Unterlassungserklärung sehr weit gefasst ist und die Verpflichtungen zeitgleich sehr fehleranfällig sind, denn erfahrungsgemäß kann es gerade bei Informationen für Verbraucher schnell zu kleinen Fehlern oder Abweichungen kommen, was zu einer uneindeutigen Information und damit zu einem Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung führt.

Unser Rat

Die meist sehr weitreichend formulierte, mitgeschickte Erklärung sollte durch einen Fachanwalt modifiziert und nicht in dieser Form ohne anwaltliche Beratung unterschrieben werden. Beachten Sie, die Frist unbedingt einzuhalten, um gerichtliche Auseinandersetzungen mit höheren Kosten zu vermeiden. Gern helfen wir Ihnen auch im Rahmen unserer unverbindlichen, kostenfreien Ersteinschätzung weiter.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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