Abmahnung von Gutsch & Schlegel und Pink Floyd (1987) Limited

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Seit Jahren erreichen uns Abmahnungen der Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel und der Pink Floyd (1987) Limited. In der aktuellen Abmahnung der Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel geht es um die Pink Floyd (1987) Limited und die Marke Pink Floyd. Wir vertreten seit einigen Jahren bundesweit viele Mandanten, die eine entsprechende Abmahnung von Gutsch & Schlegel und Pink Floyd (1987) Limited – Marke Pink Floyd, erhalten haben. Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel und Pink Floyd (1987) Limited erhalten? Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Ersteinschätzung – wir rufen Sie umgehend zurück.

Abmahnung von Gutsch & Schlegel und Pink Floyd (1987) Limited – Marke Pink Floyd

Auch in der uns erneut vorliegenden Abmahnung geht es um die Marke „Pink Floyd“. Diese genießt Schutz für die Waren- und Dienstleistungsklassen 9,16, 25 und 41. Die Rechtsanwälte fordern namens der Pink Floyd 1987 Ltd.:

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen
  • Vervielfältigungsstücke herauszugeben und Auskunft zu erteilen
  • Lizenzschaden in Höhe von 2500 €
  • Kosten in Höhe von 1852,90 € zu zahlen

Abmahnung von Gutsch und Schlegel erhalten?

Ob tatsächlich eine Verletzung von Marken- oder Namensrechten gegeben ist, kann normalerweise erst nach einer Prüfung im Einzelfall festgestellt werden. Ferner stellt sich die Frage, ob bei Marken, die allein aus den Namen einer bekannten Band Pink Floyd bestehen, eine markenmäßige und damit rechtsverletzende Benutzung überhaupt möglich ist. Der Verkehr erwartet bei dem Zeichen „Pink Floyd“ aus unserer Sicht keinen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, sondern sieht dies allein als einen Hinweis auf die Band Pink Floyd. Wir und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung daher folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Unsere Leistung im Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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