Abmahnung von Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau durch Fleuchaus & Gallo erhalten?

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Wir berichten über eine Abmahnung der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG in Pforzheim-Büchenbronn durch die Kanzlei Fleuchaus & Gallo Patent- und Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnungen sind Verletzungen eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters, einer europäischen Gemeinschaftsmarke und eines Europäischen Patents wegen des rechtswidrigen Inverkehrbringens einer Tablet-Halterung für Kopfstützen.

1. Was sollten Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns sofort an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir helfen im ganzen Bundesgebiet. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren unterschiedlichste marken- und patentrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

2. Was ist passiert?

Sie haben eine anwaltliche Aufforderung erhalten, den Vertrieb eines „an einer Kopfstützsäule fixierbaren Tragarms mit daran durch ein fixierbares Universalgelenk angeschlossenem 4-Krallen-Adapter und einem verstellbaren Tablet-Halter“ zu unterlassen. Sie sollen Auskunft erteilen, Ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen, Restposten des betreffenden Gerätetyps vernichten und an Gewerbetreibende ausgelieferte Ware zurückrufen.

3. Was fordert man von Ihnen?

Für die Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Auskunft, Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach sowie Ersatz anwaltlicher Abmahnkosten gefordert. Eine Besonderheit ist die Forderung nach einem Rückruf der widerrechtlich vertriebenen Waren von gewerblichen Abnehmern und die Vernichtung von noch vorhandenen Restposten.

Für die Abmahnung und einen Test-Kauf berechnet die Kanzlei Fleuchhaus & Gallo Patent- und Rechtsanwälte Kosten von über 5.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Erteilen Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch nicht zurück.
f. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Marken-, Design- und Patentrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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