Abmahnung von Herrn René Profe durch Rechtsanwalt S. erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir berichten über eine Abmahnung des Rechtsanwalts S. für Herrn René Profe wegen einer wettbewerbswidrigen Werbung mit einer „Garantie“, nämlich ohne gesetzlich vorgegebene Informationen zu Inhalt und Umfang der Garantie vorzuhalten.

1. Was ist passiert?

Wenn Sie diesen Rechtstipp lesen, haben Sie garantiert eine Aufforderung zum Unterlassen erhalten, weil Sie bei Amazon oder eBay einen Artikeltext vorgehalten haben, in dem Sie Verbrauchern eine „Garantie“ angeboten haben, ohne aber etwas zum Inhalt und Umfang der Garantie zu schreiben.

Darüber hinaus werden Rechtsanwaltskosten von Ihnen gefordert.

2. Was wird gefordert?

Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, welche eine Vertragsstrafe für jeden Verstoß vorsieht. Solche Vertragsstrafen können im Falle eines Verstoßes in der Regel mehrere tausend Euro betragen. Eine Vertragsstrafe kann allerdings bei mehrfachem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung auch mehrfach anfallen!

Darüber hinaus sollen Sie die Kosten der Abmahnung bezahlen. Diese werden auf der Grundlage eines Streitwerts von 5.000 EUR berechnet und betragen ohne Mehrwertsteuer 413,90 EUR.

3. Was wir Ihnen empfehlen

Ungeachtet der Empfehlungen Dritter, z. B. selbsternannter Experten aus dem Verwandtenumfeld, sollten Sie eine Abmahnung des Kollegen S. unter gar keinen Umständen ignorieren und auf Ihrem Schreibtisch liegen lassen. Häufig wird Herrn Rechtsanwalt S. unterstellt, rechtsmissbräuchlich oder sogar strafrechtlich relevant zu agieren. Derartige Anschuldigungen helfen Ihnen nicht weiter. Auch sollte die Angelegenheit nicht einem Allgemeinanwalt übermittelt werden, der im Wettbewerbsrecht nicht über die notwendige Expertise verfügt.

Rufen Sie uns gerne an! Wir sind seit über 10 Jahren in diesem Bereich tätig und helfen Ihnen bundesweit. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Abmahnung und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte.

Im Übrigen:

a. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung! Formulieren Sie auch keine eigene Erklärung ohne fachanwaltliche Hilfe.

b. Kontaktieren Sie weder den Gegner noch Rechtsanwalt S..

c. Überweisen Sie einstweilen keine Abmahnkosten.

d. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und hierzu gehört auch das Wettbewerbsrecht. Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Thema Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 12 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und sind auch vor dem Bundesgerichtshof mehrfach tätig geworden.

Sie haben keine Lust auf weitere Abmahnungen? Dann sichern wir natürlich auch gerne Ihren Onlineshop gegen weitere Abmahnungen ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen, zum Beispiel Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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