Abmahnung von Kanzlei Hoesmann i. A. v. Torsten Fürstenberg wegen Verstößen gegen Wettbewerbsrecht

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Die Kanzlei Hoesmann mahnt für Torsten Fürstenberg aus Kerkwitz Verstöße gegen das UWG ab.

In der Abmahnung wird vorgetragen, dass Torsten Fürstenberg Legowaren über seinen eBay-Shop „haus_im_wald“ anbietet. Die Abmahnung ist an einen Mitbewerber gerichtet, der ebenfalls Legowaren über einen eBay-Shop veräußert. 

Daher würde nach dem Vortrag der Kanzlei Hoesmann ein Wettbewerbsverhältnis nach dem UWG bestehen. Ein Wettbewerbsverhältnis ist die Voraussetzung für die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.

Die Kanzlei Hoesmann behauptet in der Abmahnung, dass die Nichteinhaltung folgender Informations- und Belehrungspflichten vorliegen würden:

  • fehlende Informationen über technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen gemäß Art. 246 c Nr. 1 EGBGB
  • fehlende Informationen zur Vertragstext Speicherung gemäß Art. 24 6c Nr. 2 EGBGB
  • fehlerhaftes Impressum gemäß § 5 TMG
  • fehlender Hinweis auf die Online Streitbeilegungsplattform der EU gemäß Art. 14 ODR-VO
  • fehlender Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
  • keine Widerrufsbelehrung
  • kein Hinweis zum Muster-Widerrufsformular

Die Nichteinhaltung der Informations- und Belehrungspflichten würden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

In der Abmahnung werden zunächst Unterlassungsansprüche geltend gemacht, eine vorformulierte Unterlassungserklärung wird anbei mitgesendet.

Ferner werden Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme der Kanzlei Hoesmann in Höhe von 1.537,36 € geltend gemacht. Diese setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltsgebühren und Recherche- und Dokumentationskosten.

Eine mitgesendete vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben werden. Denn sowohl von Kanzleien vorformulierte und in der Abmahnung mitgesendete Unterlassungserklärungen als auch Unterlassungserklärungen aus dem Internet sind oftmals zu weit gefasst. 

Daher sollte eine auf den Einzelfall abgestimmte und auf die konkreten wettbewerbsrechtlichen Verstöße beschränkte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Hinsichtlich der Zahlungsansprüche ist zu prüfen, ob die angegebene Höhe korrekt bemessen worden ist. Zum Beispiel sind die Höhe des Streitwertes und die Höhe der Recherchekosten näher zu begutachten. Denn Recherchekosten in Höhe von 178,50 € sind bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zwischen Mitkonkurrenten nicht nachvollziehbar. Die Recherchekosten sind überdurchschnittlich hoch und aus der Abmahnung geht nicht hervor woraus sich diese Höhe ergibt.

Bei Fragen zu Ihrer Abmahnung oder Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Internet, stehen wir Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit uns per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf anwalt.de zu kontaktieren.

Senden Sie uns gerne vorab Ihre Abmahnung zu und geben Sie im Schriftverkehr Ihre Telefonnummer an, damit wir uns zeitig bei Ihnen zurückmelden können. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten und deren Interessen im ganzen Bundesgebiet in den Rechtsmaterien des Wettbewerbs- und IT-Rechts. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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