Abmahnung von Kenne & Partner - Folgeabmahnungen bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärung

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung von Kenne & Partner Berlin - Bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärung können Folgeabmahnungen drohen!

Die Firma DigiProtect hat sich mit der Kanzlei von Kenne & Partner die vierte Rechtsanwaltskanzlei zur Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen vor den Karren gespannt.

An dieser Stelle soll nochmals vor Abgabe der von der Kanzlei von Kenne & Partner vorgelegten Unterlassungserklärung gewarnt werden. Die Firma DigiProtect ist als Rechteinhaber verschiedenster Musikstücke nämlich auch nach Abgabe der mit dem Abmahnschreiben versendeten Unterlassungserklärung nicht gehindert, weitere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an anderen Werken zu versenden.

Zudem ist individuell zu erörtern, auf welchen Samplern sich die jeweiligen Stücke befunden haben. Wurde beispielsweise der Sampler German Top 100 Single Charts über den streitgegenständlichen Anschluss öffentlich zugänglich gemacht , kann es sinnvoll sein zugleich eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber den Rechteinhabern des Stückes „ Evacuate the Dancefloor", den Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter abzugeben, da sich das Musikstück ebenfalls auf dem Sampler befindet und die vorgenannten Rechteinhaber von der Kanzlei Nümann + Lang vertreten werden.

In vielen Fällen ist daher die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und die Zahlung des „Vergleichsbetrages“ leider nicht das Endes des Liedes.

Wenden Sie sich deshalb an spezialisierte Rechtsanwälte damit Ihre Angelegenheit eingehend geprüft werden kann.

Weiter Informationen finden Sie unter:

www.recht-hat.de

(http://www.recht-hat.de/internetrecht/rechtsanwalt-urheberrecht-berlin-abmahnung/)

Tel.: 030 323 015 90

Fax: 030 323 015 911


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Sievers

Beiträge zum Thema