Abmahnung von Knut Harders durch die Rechtsanwälte Kampe, Wilcken, Wiedemann erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Wir berichten über eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kampe, Wilcken, Wiedemann aus Neumünster für Herrn Knut Harders. Gegenstand der Abmahnung sind Verstöße gegen Jugendschutzvorschriften auf der Onlinehandelsplattform Amazon. Auch das Fehlen eines Hinweises auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission wird bemängelt.

Insbesondere wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine DVD mit einem so genannten FSK-18-Film angeboten und verkauft zu haben, ohne bei dem Besteller eine Altersverifikation vorzunehmen bzw. durch ein Post-Identverfahren sicherzustellen, dass keine Auslieferung an Minderjährige erfolgt.

Durch die Verletzung von Vorschriften, die dem Jugendschutz dienen, liege ein Wettbewerbsverstoß vor, da ein besonders schutzwürdiges Rechtsgut betroffen sei. Außerdem verschaffe sich der Händler Vorteile gegenüber Mitbewerbern, indem er durch den Verzicht auf eine Altersverifizierung kostengünstiger versenden könne.

2. Sind Sie auch betroffen?

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung von Knut Harders oder möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Dann melden Sie sich bei uns! Unsere Kanzlei ist bundesweit im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz tätig. Die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung der Lage sind für Sie kostenlos. Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen gerne per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite).

3. Was fordert man von Ihnen?

Wenn Sie eine Abmahnung von Knut Harders erhalten haben, werden Sie zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens aufgefordert. Die Rechtsanwälte Kampe, Wilcken, Wiedemann fordern vorliegend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe, welche in das Ermessen des Gläubigers gestellt wird. Solche Vertragsstrafen können häufig mehrere tausend Euro pro Verstoß betragen. Daneben werden Rechtsanwaltskosten zu einem Gegenstandswert von 5.000 Euro geltend gemacht, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr in Höhe von 413,90 EUR zzgl. MwSt. führt. Ein zunächst noch unbezifferter Schadensersatzanspruch wird ebenfalls geltend gemacht.

4. Wir empfehlen Ihnen:

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite selbst keinen Kontakt auf!
b. Geben Sie ohne Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab!
c. Zahlen sie einstweilen noch keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
d. Rufen Sie uns an, lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten und die Angelegenheit prüfen.

5. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen aus diesem Bereich und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Bei Bedarf prüfen wir auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf Verstöße oder erstellen auf Sie abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns darauf, auch Sie erfolgreich zu vertreten!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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