Abmahnung von Lubberger Lehment für Coty Beauty Germany GmbH wegen Verletzung des MarkenG und des UWG

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Uns erreichte eine von der Berliner Kanzlei Lubberger Lehment für das Unternehmen Coty Beauty Germany GmbH ausgesprochene Abmahnung, in der die Verletzung des Marken- und des Wettbewerbsrecht behauptet wird. In der Abmahnung heißt es, die Coty Beauty Germany GmbH gehöre zum Coty-Konzern, der Parfum- und Kosmetikprodukte beispielsweise der Marken Hugo Boss, Chloé, Calvin Klein, Burberry, Gucci und Roberto Cavalli herstelle und vertreibe.

Die Kanzlei Lubberger Lehment mahnt beispielsweise auch die Verletzung der Marke Tiffany sowie von Marken der Volkswagen AG und der Skoda Auto a.s. ab.  


Abmahnvorwurf: Verletzung von Markenrechten und Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Die Rechtsanwälte von Lubberger Lehment werfen dem Abgemahnten vor, er habe fremde Markenrechte verletzt und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem er geschützte Marken zur Bezeichnung für die von ihm verkauften Nachahmungen von Markendüften genutzt habe. Die Coty Beauty Germany GmbH sei Inhaberin der betroffenen nachfolgenden Marken oder von den jeweiligen Markeninhaber ermächtigt, die Rechte aus den genannten Marken im eigenen Namen geltend zu machen.

  • Hugo Boss UM 49254
  • Calvin Klein UM 79707
  • Chloe UM 3683661
  • Burberry UM 1058312
  • Gucci UM 121988
  • Roberto Cavalli UM 752196

In der Abmahnung heißt es, die vom Abgemahnten verwendeten Formulierung sei auch eine unrechtmäßige vergleichende Werbung gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 u. Nr. 6 UWG. In dem Schreiben werden mehrere Urteile genannt, die die Rechtsaufassung von Lubberger Lehment angeblich stützen.


Von den Abmahnenden geltend gemachten Ansprüche

Die Abmahnenden machen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. So solle der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Auskunft u.a. über Lieferanten, die Anzahl der verkauften Parfums und die Einkaufs- und Verkaufspreise erteilen. Weiter fordert Lubberger Lehment, dass der Abgemahnte den vermeintlichen Schadensersatzanspruch der Coty Beauty Germany dem Grunde nach anerkennen solle. Damit würde der Abgemahnte erklären, dass er anerkennt, der Gegenseite einen Schadensersatzanspruch zahlen zu müssen. Eine konkrete Schadensersatzforderung wird dann in der Regel auf Grundlage der Auskunft des Abgemahnten gestellt. Darüber hinaus fordern die Abmahnenden die Zahlung die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Lubberger Lehment in vierstelliger Höhe.


Prüfung durch Rechtsanwalt in hohem Maße zu empfehlen

Empfänger eines solchen Schreibens sollten nach dem möglichen ersten Schock die durch die Gegenseite geltend gemachten Ansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Dabei ist der Gang zu einem Spezialisten für Markenrecht bzw. einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu empfehlen. Die aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen sind ein Spezialgebiet, in dem viele Rechtsanwälte kein ausreichendes Wissen haben.

Es ist davon abzuraten, die Forderungen der Gegenseite auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn der Abgemahnte nicht oder nicht ausreichend auf die Abmahnung reagiert, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten versursacht. Gerade wegen der im Markenrecht häufig sehr hoch angesetzten Streitwerte sind die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens entsprechend hoch. Abgemahnte sollten aber auch nicht die Forderungen der Gegenseite leichtfertig erfüllen und die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Durch die Unterlassungserklärung bindet sich der Erklärende für Jahrzehnte an die Gegenseite – und das häufig, ohne wirklich zu verstehen, was er erklärt. Darüber treffen den Abgemahnten häufig technisch und rechtlich komplexe Löschungs- und Beseitigungspflichten. Erfüllt er diese Pflichten nicht, droht die Forderung einer Vertragsstrafe.


Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnungen von Lubberger Lehment für Coty Beauty Germany

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bieten Empfängern einer solchen oder vergleichbaren Abmahnung, die von Lubberger Lehment für Coty Beauty Germany ausgesprochen wurde, die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Die Anwälte von Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven sind seit langem auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrecht aktiv und hatte schon häufig Mandate, bei denen Lubberger Lehment auf der Gegenseite war. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Abgemahnte die Abmahnung und ihre Kontaktdaten an info@wd-recht.de schicken oder die Abmahnung über das Direkthilfe-Formular hochladen. Anschließend meldet sich einer der Anwälte bezüglich einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Kontakdaten: Tel: 0251 20 86 80 – 30 | Fax: 0251 20 86 80 – 50 | info@wd-recht.de |

Bürozeiten: Mo – Fr 09.00 – 12.00 h und 14.00 – 18.00 h



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