Abmahnung von Stefan Böttcher durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Informationspflichten

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Die Abmahner

Herr Böttcher wird im aktuellen Fall durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten: Es geht um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von eBay-Verkäufern, die die Informationspflichten nicht einhalten und somit unfairen Wettbewerb praktizieren sollen. 

Der Vorwurf 

Zahlreiche eBay-Verkäufer sollen sich nicht an die Informationspflichten halten, die nach dem Gesetz einzuhalten sind. Es seien folglich Angebote auf eBay zu finden, die den Link zur OS-Plattform nicht hinterlegen, keine Textilkennzeichnungen und Informationen zum Muster-Widerrufsformular bereitstellen. Zudem bieten Verkäufer Waren mit unterschiedlichen Widerrufsfristen an, was den Käufer derart verwirren kann, dass es als wettbewerbswidrig einzustufen sei.  

Die Forderung

Die Abgemahnten sollen ihr Verhalten sofort einstellen und dieses Unterlassen auch in der Zukunft sichergestellt werden, indem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Weiterhin sind die Anwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € durch die Abgemahnten zu tragen (Streitwert: 30.000,00 €). 

Unsere Einschätzung

Nehmen Sie die Abmahnung durch die ITB Rechtsanwälte ernst und halten Sie unbedingt die geforderten Fristen ein. Kontaktieren Sie deshalb Ihren Anwalt oder auch gerne uns. 

Mithilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts kann die Unterlassungserklärung modifiziert werden. Standard-Unterlassungserklärungen sind in der Regel sehr weit gefasst und würden Sie in Ihrem Handeln stark einschränken und einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung mitsamt Vertragsstrafe provozieren. Zögern Sie deshalb nicht, uns um eine Modifizierung der Unterlassungserklärung zu bitten. 

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung und tätigen Sie die Zahlung der angefallenen Kosten erst nach Rücksprache mit uns: Es kann durchaus sein, dass auch die Höhe der geforderten Übernahme von Kosten rechtswidrig ist. 

Unser Rat

Halten Sie unbedingt die gesetzten Fristen ein – wenn diese auch sehr kurz sind. Gerne übernehmen wir die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Sprechen Sie uns über unsere Homepage oder telefonisch an!

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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