Abmahnung von Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL) wegen irreführender Leder-Werbung

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Wir berichten über eine Abmahnung durch den Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL). Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist ein Wettbewerbsverstoß durch die irreführende Werbung mit der Bezeichnung „PU Outdoor Leder".

1. Was ist passiert?

Ein Onlinehändler, der in seinem Onlineshop Möbel einer Sitzgruppe mit der Bezeichnung „PU Outdoor Leder" bewarb, erhielt von dem VDL eine Aufforderung, vorgenannte Wettbewerbsrechtsverletzung zu unterlassen.

2. Was wird gefordert?

Neben der Unterlassung verlangt der Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL) auch Ersatz seiner Aufwendungen in Höhe von 250,00 EUR. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine bezifferte Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für jede Zuwiderhandlung gefordert wird.

3. Unsere Empfehlung

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren (einstweilige Verfügung, Hauptsacheklage)? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie da. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Sie finden auf unserer Kanzlei-Website damm-legal [s. rechte Spalte] eine umfangreiche Gegnerliste. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben! Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Regeln zu befolgen:

a. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.
c. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.
 
4. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und sind mehrfach mit BGH-Rechtsanwälten vor dem Bundesgerichtshof aufgetreten. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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