Abmahnung von Volkswagen (VW) und Lubberger Lehment erhalten?

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Seit einiger Zeit werden uns markenrechtliche Abmahnungen der Volkswagen AG (VW) und der Kanzlei Lubberger Lehment vorgelegt. Wir vertreten bereits einige Mandanten, die eine entsprechende Abmahnung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment erhalten haben. Wir bieten den betroffenen Unternehmern an, unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung von VW zu nutzen. Hierzu können Sie uns gerne die Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten übersenden. Wir melden uns umgehend und für Sie kostenlos zurück.

Was ist Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Volkswagen und Lubberger Lehment?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist der Vorwurf, der Anbieter habe die Marke VW verletzt. Hintergrund ist, dass VW Inhaberin verschiedener Marken ist. Hierzu zählen z. B. die Wortmarke VW, die Wort-/Bildmarke „VW im Kreis“, also das bekannte VW-Logo, sowie viele weitere Marken. In der aktuellen Abmahnung von Volkswagen und Lubberger Lehment geht es um die Nutzung der Marke VW. Es wird die übliche Unterlassungserklärung gefordert. Gegenstandswert der Abmahnung ist 250.000 €.

Marken im Ersatzteil- und Zubehörhandel – Was ist erlaubt?

Da wir mehrere Händler und Hersteller von Automobilzubehör und Ersatzteilen beraten und vertreten, können wir aus unserer Erfahrung berichten, dass Anbieter und Hersteller immer wieder Probleme haben, die Zulässigkeit der Markennutzung in Bezug auf Ersatz- und Zubehörteile zu bestimmen.

Probleme bereitet dabei regelmäßig die Frage, ob eine Marke des Herstellers des Originalproduktes im Rahmen der Werbung für ein Ersatzteil oder Zubehörteils verwendet werden darf.

Aus fachanwaltlicher Sicht ist zu raten, die Markennutzung auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hinzugezogen werden.

Ggf. unzulässig und nicht mehr von markenrechtlichen Erlaubnistatbeständen gedeckt ist beispielsweise die Nennung der Marke in der Überschrift eines Angebotes, wenn der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein Teil des Originalherstellers. Problematisch ist auch die Abbildung der Wort-/Bildmarke, selbst wenn Originalteile und/oder Ersatzteile für das Original angeboten werden und die Nutzung der Wort-/Bildmarke (z. B. VW-Logo) für die Angabe der Bestimmung des Ersatzteiles nicht zwingend notwendig ist. Dies liegt daran, dass in der Regel die Angabe „für VW“ ausreichend ist, um die Eignung eines Ersatzteils zu bestimmen.

Wie Sie unseren vielen Mitteilungen auf www.anwalt.de entnehmen können, beschäftigen wir uns seit 2013 mit Abmahnungen der VW AG und haben vielfach über die uns vorliegenden Abmahnungen berichtet:

Sie können sicher sein, dass wir den Gegner, seine Forderungen und die Reaktionen kennen und einschätzen können. Wir sind keine selbsternannten Spezialisten, sondern eine Fachanwaltskanzlei für die Bereiche gewerblicher Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von Volkswagen reagieren?

Der Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung von Volkswagen sollte sich in einer ersten Reaktion von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Aus unserer Sicht kann so die notwendige „Waffengleichheit“ hergestellt werden, da auch die gegnerische Kanzlei eine Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist.

Das Markenrecht fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz und weniger in den Fachbereich beispielsweise eines Fachanwalts für IT-Recht und/oder Urheber- und Medienrecht. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann die Abmahnung prüfen und Ihnen weitere Schritte vorschlagen. Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung sollten darüber hinaus immer folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Dr. Wallscheid & Drouven – Unsere Leistung im Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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