Abmahnung von Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterbarkeit im Handel und Industrie e.V.

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Update: 24.10.2020: zwischenzeitlich sind uns weitere Abmahnung dieses Abmahnvereines vorgelegt worden!

Mittlerweile erhebtder Verein eine Kostenpauschale in Höhe von 220,- EUR. Abgemahnt wurden unter anderem auch eine fehlende, unvollständige oder falsche Kennzeichnung nach Energiekennzeichnungsverordnung und auch divergierend, angeblich den Verbraucher irreführende Preisangaben von Produkten.

Haben auch Sie eine solche ABmahnugn erhalten, so gilt es diese genauestens zu prüfen, denn unserer Meinung nach Sie die Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst und birgen immense, existenzbedrohliche Risiken! Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten!


Der Abmahner

Der Verein „Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterbarkeit im Handel und Industrie e.V.“ (Sitz: Grafenberger Allee 30, 40237 Düsseldorf) mahnt regelmäßig für seine Mitglieder Wettbewerbsverstöße ab. Ziel ist es, den Mittelstand zu unterstützen. (https://www.wirtschaft-im-wettbewerb.de/)


Der Vorwurf

Unter anderem wird die Umschreibung von Artikeln in Online-Shops mit dem Begriff „TÜV-geprüft“ ohne weitergehende Informationen gerügt. Dies stelle eine irreführende Maßnahme und somit einen Wettbewerbsverstoß dar.


Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Zahlung von 184,87 € und die Abgabe einer Unterlassungserklärung inklusive einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 € für jeden zukünftigen Verstoß.


Unsere Einschätzung

Die Vorwürfe entsprechen in der Regel den Tatsachen, sodass die Abgemahnten häufig die Erklärung unterschreiben und den – gering wirkenden – Betrag zahlen. Treten die Fehler erneut auf, erwartet sie jedoch eine extrem hohe Vertragsstrafe. Der Verein folgt also einer Abmahnstrategie, gegen die es sich frühzeitig zu wenden gilt.


Unser Rat 

Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne anwaltliche Beratung unterschrieben werden und auch eine Modifikation durch einen spetzialiserten Anwalt ist zumeist wärmstens zu empfehlen. Hierfür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Wir helfen Ihnen!

 Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

 Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

 

Wenden Sie sich hierzu an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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